Förderung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung
Um die ärztliche Versorgung im Landkreis Gifhorn langfristig zu sichern, wird eine finanzielle Unterstützung für die Neugründung einer Praxis, die Übernahme einer bestehenden von Stilllegung bedrohten Praxis, die Einrichtung einer Zweigpraxis sowie die Anstellung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte angeboten.
Wer kann gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an:
- Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärztinnen und Fachärzte
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Medizinische Versorgungszentren
- Praxen, die von einer Stilllegung bedroht sind
- Praxen in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen
Höhe und Art der Förderung
Je nach Versorgungsgrad, Versorgungsumfang und Standort kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro gewährt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Aufstockung durch die örtliche Kommune um bis zu 20 Prozent der Landkreisförderung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und orientiert sich an der ärztlichen Ausrichtung und dem Bedarf der jeweiligen Region.
Ziel der Förderung
Zweck der Förderung ist die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im Landkreis Gifhorn gewonnen werden.
Antragstellung und Beratung
Eine Beratung zur individuellen Fördermöglichkeit erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Fachstelle.