Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein
Seit dem 1. Januar 1999 gilt in Deutschland ein in vielen Einzelheiten geändertes Fahrerlaubnisrecht. Unter anderem ist hierin die Einführung des europaweit einheitlichen Kartenführerscheins geregelt: völlig neue Klassen-Bezeichnungen und höhere Mindestanforderungen für die Prüfung.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.
Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Der neue EU-Kartenführerschein ist ab der Ausstellung 15 Jahre gültig.
I. Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
| Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953-1958 | 19.01.2022 |
| 1959-1964 | 19.01.2023 |
| 1965-1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
II. Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| 1999-2001 | 19.01.2026 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Gebühren
Umtauschanträge sind bundeseinheitlich mit 26,50 Euro gebührenpflichtig, zuzüglich 6,40 Euro bei Direktzusendung durch die Bundesdruckerei.
benötigte Unterlagen
Der Umtausch erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
- alter Führerschein
- Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 2 Jahre), digitale Passbilder können zurzeit noch nicht verarbeitet werden
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn Sie im Besitz eines Papierführerscheines sind