Fachberatung gem. §8b SGB VIII

Anonyme telefonische Fallberatung für Schulen, Tagespflegepersonen oder allgemein Menschen, die mit Minderjährigen zu tun haben und sich nicht sicher sind, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist und falls ja, welche weiteren Schritte möglich wären.
Unsere 8b Fachberatung ist -> Herr Stefan Knust

Wenn Sie bereits eine Beratung durchgeführt haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass meldepflichtige Inhalte vorliegen, die eine Aufhebung der rechtlichen Schweigepflicht gem. des Datenschutzgesetzes begründen, können Sie sich hier unseren Meldebogen für externe Träger herunterladen: Meldebogen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII

Anonyme Fallbesprechung Kindeswohl in Präsenz

Die Anonyme Fallbesprechung in Präsenz wendet sich vorrangig an Teilnehmende aus dem Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Gifhorn, ist aber auch offen für darüberhinausgehende Bedarfe z.B. aus Schulen und dem medizinisch/therapeutischen Bereich sowie Jugendhilfe und Sozialwesen. Sie ist ein unterstützendes Angebot im Rahmen des Kinderschutzes und entsprechender Vereinbarungen innerhalb des Netzwerkes. Die Anonyme Fallbesprechung Kindeswohl kann alternativ zur Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz genutzt werden. Sie soll es Personen im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen erleichtern, eine Beratung dieser Art in Anspruch zu nehmen.

Es handelt sich um ein Beratungsangebot im Schulungsraum des Gesundheitsamtes mit einem festen interdisziplinären Team (Sozialarbeiter, Ärzte, Psychologen u.a.). Im Formular Terminübersicht finden Sie die regelmäßig an jedem 3. Mittwoch des Monats um 14.00 Uhr stattfindenden Termine.

Flyer Anonyme Fallbesprechung Kindeswohl

Ansprechperson: