Der Landkreis Gifhorn sorgt innerhalb seines Gebietes dafür, dass nach der Schlachtung von Haus- und Wildtieren gesundheitlich unbedenkliches Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben wird. Die Mitarbeiter des Landkreises Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - sind für die Organisation, die fachliche Aufsicht und die Kostenabrechnung zuständig.
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Schlachttier- und Fleischuntersuchung
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Anmeldung für Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung
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Fleischuntersuchung bei Wild
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Fleischuntersuchung von Gehegewild
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Trichinenuntersuchung
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BSE-/TSE-Untersuchung
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Überprüfung von Fleischereibetrieben
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Sachkundenachweis für das Betäuben und Schlachten von Tieren