Fragen & Antworten


Wozu berät der Pflegestützpunkt?

Wir beraten zu Ansprüchen aus der Pflege- und Krankenversicherung und weiteren Sozialleistungen. Wir zeigen Wege auf, mit welchen Unterstützungsmöglichkeiten eine Versorgung in der eigenen Wohnung möglich ist. Sollte eine Versorgung zu Hause nicht mehr durchführbar sein, beraten wir Sie auch zu anderen Wohn- und Pflegeangeboten. Weiterhin unterstützen wir bei der Beantragung eines Pflegegrades.
Wenn ein Pflegegrad oder eine Höherstufung beantragt wurden, können wir Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme zu Institutionen im pflegerischen Netzwerk. Auf Wunsch können Entlastungsangebote für pflegende Angehörige aufgezeigt werden.

Wer kann sich im Pflegestützpunkt beraten lassen?

Alle gesetzlich versicherten Personen sowie deren An-und Zugehörige, Freunde, Verwandte und an pflegerischen Themen interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei uns beraten lassen.
Wenn Sie privat versichert sind, haben Sie auch die Möglichkeit, sich an die private Pflegeberatung Compass zu wenden:
 0800-101 88 00
www.compass-pflegeberatung.de

Wo und wann kann man sich beraten lassen?

Unsere Sprechzeiten sind:
Montag-Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr -16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

In dieser Zeit können Sie sich telefonisch oder persönlich (im Kreishaus II, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn) beraten lassen. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminabsprache zu empfehlen. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden.
Für eine wohnortnahe Beratung bieten wir im 14-tägigen Rhythmus in den Gebietseinheiten Außensprechstunden an. Weitere Informationen zu den Außensprechstunden finden Sie hier.
Zudem besteht auch die Möglichkeit, einen Hausbesuch sowie eine Videoberatung zu vereinbaren.

Ist die Beratung kostenpflichtig?

Die Beratung ist kostenfrei. Seit 2008 ist im Pflegeversicherungsgesetz ein rechtlicher Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung verankert.

Ist die Beratung unabhängig?

Ja, unsere Beratung ist neutral und unabhängig. Wir unterliegen dem Neutralitätsgebot.

Kann ich mich an Sie wenden, wenn ich oder die pflegebedürftige Person in einem anderen Landkreis wohnen?

Ja. Sie haben die freie Wahl, wo und bei wem Sie sich beraten lassen. Wenn die pflegebedürftige Person in einem anderen Landkreis wohnt, ist jedoch kein Hausbesuch möglich.

Was ist der Unterschied zwischen dem Pflegestützpunkt und einem Pflegedienst?

Der Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Für die praktische Unterstützung zu Hause, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, sind die ambulanten Pflegedienste zuständig

Wo finde ich Informationen zu Pflegethemen und Pflegeanbietern?

Der Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Gifhorn hat die Broschüre „Älter werden im Landkreis Gifhorn“ herausgegeben, in der Sie u.a. die Kontaktdaten von Pflegeanbietern, Beratungsstellen, finanziellen Hilfen und vieles mehr finden.
Die Broschüre finden Sie hier

Allgemeine Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html
Die dazu gehörigen Publikationen können Sie auch kostenfrei bestellen.
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html

Wo beantragt man einen Pflegegrad?

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Der Pflegestützpunkt kann bei der Antragstellung Hilfestellung leisten.

Wie verhalte ich mich, wenn ein Pflegegrad oder eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad abgelehnt wurde?

Sie können bis zu einem Monat nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheides bei der Pflegekasse Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss schriftlich oder per Niederschrift (persönlich in einem Standort Ihrer Pflegekasse) eingereicht werden.
Eine ausführliche Begründung zu Ihrem Widerspruch können Sie später nachreichen.
Weitere Beratung und Informationen zu dem Thema, erhalten Sie beim Pflegestützpunkt.

Was versteht man unter einer Beratung nach §37.3 SGB XI und bei wem kann ich einen solchen Beratungstermin vereinbaren?

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach
§ 37.3 SGB XI, auch Beratungseinsatz genannt, für Sie gesetzlich verpflichtend. Dieser Termin in der eigenen Häuslichkeit oder digital dient dazu, die Qualität in der Pflege sicherzustellen und Pflegende in Ihrer individuellen Situation bei Fragen zu unterstützen.
Für eine Terminvereinbarung nehmen Sie Kontakt zu einem wohnortnahen ambulanten Pflegedienst auf.
Bei privat versicherten Personen kann die Beratung auch von der Pflegeberatung Compass durchgeführt werden:
 0800-101 88 00
www.compass-pflegeberatung.de

Was mache ich, wenn ich mir Pflege nicht leisten kann?

Menschen die in ein Pflegeheim einziehen, können sich häufig den zu zahlenden Eigenanteil nicht leisten. Aber auch wenn jemand zuhause gepflegt wird, kann es bei einer Versorgung durch einen Pflegedienst oder dem Besuch einer Tagespflege zu Kosten kommen, die die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen, besteht die Möglichkeit finanzielle Unterstützung zu beantragen. Weitere Beratung und Informationen bekommen Sie unter:
 05371-820 (Stichwort: Hilfe zur Pflege)
 hilfe-zur-pflege@gifhorn.de
 Hilfe zur Pflege – ambulant zu Hause
Hilfe zur Pflege – stationär in einer Einrichtung
Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege

Was sind Schulungskurse für pflegende Angehörige und wo finde ich diese?

Pflegende Angehörige oder Personen, die ehrenamtlich jemanden zu Hause pflegen, können an Kursen und Schulungen der Pflegeversicherung teilnehmen.
In den kostenlosen Kursen werden Kenntnisse und praktische Tipps vermittelt, die Ihnen mehr Sicherheit in der häuslichen Pflege geben und die Pflege erleichtern.
Es besteht auch die Möglichkeit an Gruppenkursen teilzunehmen, die z.B. von ambulanten Pflegediensten, Volkshochschulen oder den Pflegekassen in Präsenz vor Ort oder online angeboten werden.
Mögliche Themen wären u.a. Grundkenntnisse bestimmter Krankheitsbilder wie Demenz, Parkinson oder Schlaganfall und den Umgang mit betroffenen Personen, rückenschonende Pflege und Ernährung im Alter.
Eine weitere Möglichkeit ist eine individuelle Schulung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen. Bei diesem Angebot kommt eine professionelle Pflegefachkraft eines Pflegedienstes oder der Pflegekasse in die Wohnung der pflegebedürftigen Person und gibt vor Ort praktische Tipps. Die Schulung geht auf Ihre räumlichen Gegebenheiten und individuelle Situation ein.
Informationen zu angebotenen Kursen finden Sie bei den entsprechenden Anbietern und Pflegekassen.

Bieten Sie Informationsveranstaltungen an?

Der Pflegestützpunkt bietet Vorträge an, in denen er seine Arbeit vorstellt und zu Leistungen der Pflegeversicherung, Gutachtenvorbereitung und zu weiteren pflegerelevanten Themen informiert. Hierzu gehört auch die Vorstellung eines Alterssimulationsanzuges und die Möglichkeit diesen auszuprobieren.
Viele Vorträge werden aufgrund von Anfragen von Gemeinden, Vereinen Selbsthilfegruppen, Bildungsträgern und weiteren interessierten Gruppen gehalten und sind zum Teil öffentlich.
Wenn Sie an einem Vortrag interessiert sind, können Sie mögliche Termine unter Tel. 05371-82820 erfragen oder eine Anfrage per Mail anSPN@gifhorn.destellen.

Kann ich mich mit Beschwerden über Leistungserbringer an Sie wenden?

Sollten Probleme bei der Versorgung in einem Pflegeheim, durch einen Pflegedienst oder anderen Anbietern auftreten, können Sie sich an uns wenden. Wir können Wege zur Klärung des Problems aufzeigen und Ihnen sagen, wer Sie im Klärungsprozess noch unterstützen kann.
Dabei ist zu beachten, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist die Beschwerdestelle Pflege des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
www.ms.niedersachsen.de/patientenschutz/die-beschwerdestelle-pflege-212582.html
Bei Missständen oder Fragen zu einer stationären Pflegeeinrichtung oder Tagespflegeeinrichtung im Landkreis Gifhorn können Sie sich an die Heimaufsicht wenden.