Gesundheitshilfe

Der Umfang entspricht im Wesentlichen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Die Abteilung 5.1 - Gesundheitshilfe des Landkreises Gifhorn ist zuständig für die Bearbeitung von Gesundheitsleistungen bei Leistungsberechtigten nach dem Asylberwerberleistungsgesetz (AsylbLG), sowie für Leistungen für Betreute nach § 264 des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII).

Zu den Aufgaben gehört die Prüfung und ggf. Bewilligung von medizinischen Leistungen, die von den Leistungsberechtigten benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Facharztbesuche, Krankenhausbehandlungen oder die Versorgung mit Medikamenten. Es werden Behandlungsscheine ausgestellt, die den Zugang zur medizinischen Versorgung durch Fachärzte ermöglichen.

Darüber hinaus wird eng mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Gesundheitseinrichten zusammen gearbeitet, um eine schnelle und angemessene Versorgung sicherzustellen. Das Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und dabei ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.