Gesundheitshilfe
Der Umfang entspricht im Wesentlichen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Abteilung 5.1 - Gesundheitshilfe des Landkreises Gifhorn ist zuständig für die Bearbeitung von Gesundheitsleistungen bei Leistungsberechtigten nach dem Asylberwerberleistungsgesetz (AsylbLG), sowie für Leistungen für Betreute nach § 264 des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII).
Zu den Aufgaben gehört die Prüfung und ggf. Bewilligung von medizinischen Leistungen, die von den Leistungsberechtigten benötigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Facharztbesuche, Krankenhausbehandlungen oder die Versorgung mit Medikamenten. Es werden Behandlungsscheine ausgestellt, die den Zugang zur medizinischen Versorgung durch Fachärzte ermöglichen.
Darüber hinaus wird eng mit Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Gesundheitseinrichten zusammen gearbeitet, um eine schnelle und angemessene Versorgung sicherzustellen. Das Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten und dabei ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.
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Gesundheitsleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Gesundheitsleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Ärztliche - und zahnärztliche Behandlungen Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln Notwendige stationäre oder ambulante Krankenhausbehandlungen Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt ...
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Leistungen für Betreute nach § 264 des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII)
Leistungen für Betreute nach § 264 des 12. Sozialgesetzbuches (SGB XII) Die gesetzliche Krankenkassen übernimmt im Auftrag des Sozialhilfeträgers: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Medikamente Heil- und Hilfsmittel Krankenhausbehandlung (stationär & ambulant) Psychotherapie ...
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Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Prüfung und Gewährung von Opferrenten nach dem 17a StrRehaG in enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Besondere Zuwendungen für Haftopfer...
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Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SER)
Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (SER) nur Zahlungsausführung der Leistungen im Auftrag für das Niedersächsische Landessozialamt (NLSA) https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/soziale_entschadigung_nach_gesundheitsschaden_sgb_xiv/informationen-zum-sozialgesetzbuch-vierzehntes-buch-soziale-entschadigung-sgb-xiv-229098.html
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Aussiedler- und Vertriebenenangelegenheiten
Aussiedler- und Vertriebenenangelegenheiten diverse Anfragen zu Vertriebenenausweisdokumenten und Zeiten