Gesundheitsleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
- Ärztliche - und zahnärztliche Behandlungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
- Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
- Notwendige stationäre oder ambulante Krankenhausbehandlungen
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Fahrtkosten
- sonstige, im Einzelfall medizinisch erforderliche Leistungen (z.B. Sehhilfen, Psychotherapie)