Gesundheitsleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG

  • Ärztliche - und zahnärztliche Behandlungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
  • Notwendige stationäre oder ambulante Krankenhausbehandlungen
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen
  • Fahrtkosten
  • sonstige, im Einzelfall medizinisch erforderliche Leistungen (z.B. Sehhilfen, Psychotherapie)