Inobhutnahme

Inobhutnahme – Was Eltern wissen sollten

Eine Inobhutnahme ist eine belastende Situation für alle Beteiligten. Wir wissen, dass sie viele Gefühle auslösen kann – Unsicherheit, Angst, Trauer oder Wut. Diese Information soll Ihnen helfen, den Ablauf besser zu verstehen und Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zu erhalten. Wir stehen an Ihrer Seite und möchten gemeinsam mit Ihnen zum Wohl Ihres Kindes handeln.

Was ist eine Inobhutnahme?

Wenn ein Kind oder Jugendlicher dringend Schutz braucht, bringt das Jugendamt es vorübergehend an einen sicheren Ort. Das nennt man Inobhutnahme. Das Kind wird dort gut versorgt, betreut und geschützt.

Wann kommt es zu einer Inobhutnahme?

Eine Inobhutnahme findet statt, wenn das Wohl eines Kindes akut gefährdet ist.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • das Kind Gewalt erlebt,
  • das Kind allein aufgegriffen wird und niemand erreichbar ist,
  • Eltern krank oder überfordert sind,
  • das Kind selbst um Schutz bittet.

Wer entscheidet über eine Inobhutnahme?

Die Entscheidung wird nicht von einer einzelnen Person getroffen. Mehrere Fachkräfte des Jugendamts prüfen gemeinsam, ob eine Inobhutnahme notwendig ist. Dabei wird der Schutz des Kindes immer an erste Stelle gestellt. Eltern und Kinder werden so weit wie möglich einbezogen.

Wo ist mein Kind während der Inobhutnahme?

Ihr Kind lebt vorübergehend an einem sicheren Ort – z. B. in einer Jugendwohngruppe oder bei Pflegeeltern. Dort wird es rund um die Uhr betreut. Manchmal ist auch eine Unterbringung bei vertrauten Personen möglich. Die Betreuenden sind pädagogisch geschult. Sie erklären dem Kind, was passiert, und ermöglichen den Kontakt zu einer Vertrauensperson. In besonderen Fällen kann es notwendig sein, den Aufenthaltsort nicht mitzuteilen – zum Schutz Ihres Kindes.

Wie läuft eine Inobhutnahme ab?

Nach der Aufnahme führt das Jugendamt Gespräche mit Ihnen als Eltern. Gemeinsam klären wir, wie es Ihrem Kind geht, welche Unterstützung Sie brauchen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Dazu gehört auch, wann und wie Sie mit Ihrem Kind sprechen oder es sehen können. Sie können eine Vertrauensperson zum Gespräch mitbringen.

Was können Sie für Ihr Kind tun?

Auch während der Inobhutnahme bleiben Sie wichtige Bezugspersonen. Sie können Ihr Kind stärken, indem Sie zeigen: Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Bitte bringen Sie nach Möglichkeit mit:

  • Kleidung,
  • ein Kuscheltier oder Lieblingsspielzeug,
  • Medikamente,
  • Ausweis, Krankenkassenkarte, U-Heft,
  • ein Foto von der Familie.

Wann endet die Inobhutnahme?

Die Inobhutnahme endet, wenn der Schutz nicht mehr notwendig ist. Das kann bedeuten, dass das Kind wieder zu Ihnen zurückkehrt oder eine andere Form der Hilfe vereinbart wird – z. B. eine Wohngruppe. Wenn keine gemeinsame Lösung möglich ist, entscheidet das Familiengericht.

Was, wenn ich nicht einverstanden bin?

Sie haben das Recht, der Inobhutnahme zu widersprechen. Bei akuter Gefahr informiert das Jugendamt das Familiengericht. Das Gericht entscheidet dann, was im Sinne des Kindes geschieht. Sie können rechtlichen Beistand einholen. Bis zur gerichtlichen Entscheidung bleibt die Inobhutnahme bestehen.

Wer hilft mir jetzt?

Die Fachkräfte des Sozialen Dienstes im Jugendamt begleiten Sie durch die Situation. Sie beantworten Ihre Fragen, helfen bei der Orientierung und vermitteln auf Wunsch auch weitere Beratungsstellen.

Ihre Rechte – Ombudsstelle

Wenn Sie sich über den Ablauf beschweren oder Unterstützung von außen wünschen, können Sie sich an eine Ombudsstelle wenden: www.ombudschaft-jugendhilfe.de

Rechtliche Grundlagen

Die Inobhutnahme ist gesetzlich geregelt in § 42 des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII).