Keine Glasflaschen auf den Schlosswiesen

Besondere Regeln gelten an Himmelfahrt.

Bild vergrößern: Schlosssee in Gifhorn Bild: © blende11.photo – stock.adobe.com
Für den Bereich der Schlosswiesen gilt an Christi Himmelfahrt – wie in den Vorjahren auch – ein absolutes Glasflaschenverbot.

Gemeinsame Presserklärung des Landkreises, der Polizei und der Stadt Gifhorn

Auf den Gifhorner Schlosswiesen werden auch in diesem Jahr zum sogenannten „Vatertag“ wieder zahlreiche Besuchende erwartet. Um eine friedliche Atmosphäre gewährleisten zu können, setzen die jeweiligen Verantwortlichen bei der Stadt- und Kreisverwaltung, der Polizeiinspektion Gifhorn sowie dem Aller-Ohre-Verband auf ein seit Jahren bewährtes Konzept.

Für den Bereich der Schlosswiesen gilt wie in den Vorjahren auch ein absolutes Glasflaschenverbot. Ebenso sind der Konsum und das Mitführen von branntweinhaltigen Getränken auf der gesamten Fläche untersagt. Das Verbot gilt vom 29.05.2025, 0:00 Uhr, bis zum 30.05.2025, 07:00 Uhr.

Personen, die entgegen des Verbots Glasflaschen oder branntweinhaltige Getränke zu den Schlosswiesen mitbringen, dürfen das Gebiet nicht betreten.

Bei Verstößen gegen die Verbote werden die Polizeiinspektion Gifhorn und der Ordnungsdienst der Stadt Gifhorn auch in diesem Jahr konsequent einschreiten.

Wir wünschen allen einen friedlichen Feiertag.

26.05.2025