Kinderschutz im Landkreis Gifhorn: Standards geschärft, Verfahren geklärt

Der Kinderschutz wurde in enger Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christof Radewagen weiterentwickelt.

Bild vergrößern: Kinderschutz im Landkreis Gifhorn: Standards geschärft, Verfahren geklärt Bild: © Landkreis Gifhorn
Jens Moldenhauer (von links), Abteilungsleiter im Jugendamt des Landkreises Gifhorn, Dennis Heumann, Leiter des Jugendamtes des Landkreises Gifhorn, und Prof. Dr. Christof Radewagen, Leiter des Kinderschutz-Kompetenzzentrums der Science to Business GmbH – Hochschule Osnabrück, stellten während eines Pressegesprächs die Arbeit des Jugendamtes vor.

Der Landkreis Gifhorn stellt transparent dar, wie Kinderschutz und Hilfeplanung seit 2023/2024 fachlich weiterentwickelt, standardisiert und innerhalb der Organisation verbindlich verankert wurden. Grundlage sind die landesweiten Referenzwerke zum Kinderschutz, die Empfehlungen der Lügde-Kommission sowie ein Rechtsgutachten aus dem Jahr 2025, das die Verfahren des Jugendamtes als rechtlich und fachlich einwandfrei bewertet.

Im vergangenen Jahr wurden sämtliche Kernprozesse unter Federführung und Projektverantwortung des Fachcontrollings, in enger Abstimmung zwischen Fachbereichsleitung, Verwaltungsleitung und den vier Abteilungen, beschrieben, überprüft und fortgeschrieben. Damit liegt erstmals ein inhaltlich geschlossenes und rechtssicheres Prozesssystem vor, das den niedersächsischen Standards entspricht und eine einheitliche Arbeitsweise in allen Bereichen sicherstellt.

Kinderschutz: Von der Analyse zur Umsetzung

Der Kinderschutz im Landkreis Gifhorn wurde seit dem Sommer 2023 in enger Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Christof Radewagen weiterentwickelt – unmittelbar nach Veröffentlichung des Lügde-Berichts. Anfang 2024 wurde das neue Verfahren auf einem Fachtag der Fachöffentlichkeit und Presse vorgestellt und im Anschluss schrittweise in allen Bereichen des Jugendamtes umgesetzt.

Das im Jahr 2025 vorgelegte Rechtsgutachten bestätigt ausdrücklich, dass die Gifhorner Verfahren den niedersächsischen Referenzstandards entsprechen. Prof. Dr. Radewagen betont: „Kinderschutz braucht verbindliche, dokumentierte Verfahren – keine Symbolpolitik. Entscheidend sind klare Rollen, belastbare Einschätzungen und nachvollziehbare Entscheidungen. Eine geschwächte oder gar keine Leitung kann selbst zu einer Gefahr für den Kinderschutz werden.“

Hilfeplanung und Beratung: Einheitlich, beteiligungsorientiert, verbindlich

Parallel wurde der Hilfeplanprozess nach § 36 SGB VIII im Jahr 2025 in Zusammenarbeit mit con_sens als durchgängiger Gesamtprozess beschrieben – von der Beratung und Beteiligung über Diagnostik und Zielentwicklung bis hin zur Umsetzung und Beendigung. Zwei Inhouse- Workshops, Prozesssteckbriefe und Checklisten sorgen für einheitliche Abläufe, klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Standards im gesamten Fachbereich.

Lilian Das (con_sens), die die fachliche Begleitung übernommen hat, formuliert es so: „Hilfeplanung ist kein Formularlauf, sondern ein klar strukturierter Prozess. Sie lebt von Beteiligung, definierten Rollen und verlässlicher Dokumentation. Die Verantwortung für eine gelingende Hilfeplanung liegt dabei nicht in einzelnen Schritten oder Formularen, sondern vor allem in der Haltung aller Mitarbeitenden.“

Ergänzend dazu hat Dominik Meyer zu Schlochtern, Erster Kreisrat des Landkreises Gifhorn, ein neues Beratungssystem etabliert, das den Austausch zwischen Fachpraxis, Leitung und Steuerung strukturiert. Es schafft feste Rückkopplungsebenen, sichert die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und unterstützt die fachliche Qualität in allen Beratungs- und Hilfestrukturen.

Leitung & Fachcontrolling: Prozesse gemeinsam beschrieben und transparent fortgeschrieben

Die umfassende Prozessarbeit wurde von Beginn an gemeinsam mit allen vier Abteilungen getragen und vom Fachcontrolling koordiniert. Fachbereichsleitung, Verwaltungsleitung und Abteilungsleitungen haben die Ergebnisse regelmäßig in ihren Sitzungen abgestimmt, dokumentiert und fortgeschrieben. Besonders hervorzuheben ist die neue Form der internen Transparenz: Sowohl die Protokolle der Abteilungsleiterrunden als auch die der Fachbereichsleitungsrunden sind künftig für alle Mitarbeitenden des Fachbereichs einsehbar. Damit wird sichergestellt, dass Beschäftigte zeitnah über wesentliche Themen, Beschlüsse und Entwicklungen informiert sind. Diese Offenheit fördert ein gemeinsames Verständnis, stärkt die Zusammenarbeit und beugt Missverständnissen vor.

Debattenkontext: Belastungen anerkennen – Verfahren professionalisieren

Die vergangenen Jahre waren durch hohe Arbeitsbelastungen, Personalwechsel und parallele Veränderungsprozesse geprägt. Diese Situation wurde offen aufgearbeitet und zum Ausgangspunkt für eine umfassende Neuordnung gemacht. Die nun festgeschriebenen Standards stärken die Arbeitsfähigkeit, sichern Qualität und sorgen dafür, dass Kinderschutz und Hilfeplanung im Landkreis Gifhorn auf einem klar definierten, transparenten und überprüfbaren Fundament stehen.

28.11.2025