Die Schulträgerschaft der Schulen im Sekundarbereich I liegt im Landkreis Gifhorn bei den kreisangehörigen Gebietskörperschaften (Städte, Samtgemeinden). Der Landkreis Gifhorn hat sich gemäß § 118 Niedersächsisches Schulgesetz an den Kosten, die den Schulträgern hierfür entstehen, zu beteiligen. Dies erfolgt durch Zahlung von Zuweisungen für die tatsächlich entstandenen Kosten zum Beispiel im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlagen, des Geschäftsbedarfs der Schulen, der Schüler-Unfallversicherung, der Ausstattung der Schulen mit Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel und deren Ersatzbeschaffung.