LEADER-Förderung für Projekte zur Stärkung ländlicher Räume
Was ist LEADER?
LEADER ist ein europäisches Förderprogramm, das ländliche Regionen dabei unterstützt, ihre eigene Zukunft zu gestalten.
Das Besondere: Über die eingereichten Projektideen berät die LAG. Diese besteht sowohl aus kommunalen wie auch aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Die ehrenamtlichen Mitglieder aus der Zivilgesellschaft haben hierbei die höhere Stimmgewalt.
Vereine, Kommunen und Privatpersonen können Projekte einreichen, die das Leben in der Region verbessern. Die Projekte werden aus Mitteln des ELER finanziert. Ziel ist eine Förderung, die wirklich zu den Bedürfnissen der Region passt.
LEADER im Landkreis Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn ist in drei LEADER-Regionen eingebunden, um gezielt Projekte zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern. Das LEADER-Programm der Europäischen Union unterstützt Initiativen, die zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Stärkung der Region beitragen.
Nachfolgend finden Sie die drei Regionen inklusive der Angaben, welche Gebietseinheiten sich in welcher Region befinden.
LEADER-Regionen im Landkreis Gifhorn:
- Lachte-Lutter-Oker
- Samtgemeinde Meinersen
- Nachhaltigkeitsregion Isenhagener Land
- Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel und Wesendorf
- Stadt Wittingen inklusive aller Ortsteile
- Südkreis Gifhorn
- Samtgemeinden Boldecker Land, Isenbüttel und Papenteich
- Gemeinde Sassenburg
- Stadt Gifhorn inklusive aller Ortsteile
Von der Idee zum Projekt
Eine gute Idee ist der Anfang von allem. Ob neue Angebote für den ländlichen Raum, innovative Projekte für Gemeinschaft und Kultur oder nachhaltige Initiativen vor Ort – LEADER macht es möglich.
Nachfolgend wird erklärt, wie der optimale Verlauf eines LEADER-Projektes aussieht. Von der Idee über die Antragsstellung bis zur Bewilligung und Umsetzung.
1. Vorstellen der Projektidee:
- Nehmen Sie Kontakt zum Regionalmanagement der zutreffenden Region auf und stellen Sie Ihre Idee vor.
- Wir prüfen, ob die Projektidee die formalen Anforderungen und Mindestkriterien erfüllt und für eine LEADER-Förderung geeignet ist.
- Ist dies nicht der Fall, prüfen wir mit Ihnen die Möglichkeit anderer Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten.
2. Erstellen des LEADER-Projektsteckbriefs
- Im Anschluss an das Vorstellen der Idee erhalten Sie eine Vorlage zum Ausfüllen eines Projektsteckbriefes. Dieser stellt gleichzeitig einen Leitfaden für die Antragsstellung dar.
- Diesen füllen Sie mit allen wichtigen Informationen zum Projekt aus. Insbesondere der Inhalt des Projektes, die Namen der Projektträger und eine Kostenschätzung sind anzugeben.
- Anschließend stimmen Sie diesen mit dem Regionalmanagement erneut ab.
3. LAG-Beschluss zur Freigabe von LEADER-Mitteln
- Der fertiggestellte Projektsteckbrief fungiert als Beschlussvorlage für die LAG.
- Sie stellen dem Gremium (die LAG) Ihr Projekt vor. Die LAG berät über das Projekt und beschließt, ob Ihr Projekt mit LEADER-Mitteln gefördert werden soll.
- Nach der LAG-internen Beratung informiert Sie das Regionalmanagement über einen positiven Beschluss und erläutert die nächsten Schritte.
4. Einreichen des LEADER-Förderantrags
- Nach einem positiven LAG-Beschluss erhalten Sie vom Regionalmanagement alle weiteren Antragsunterlagen.
- Diese Unterlagen füllen Sie aus. Das Regionalmanagement unterstützt Sie hierbei gerne.
- Anschließend reichen Sie die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beim Regionalmanagement, dem Finanzmanagement und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig ein.
5. Projektumsetzung nach Erhalt der Bewilligung
- Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides dürfen Sie mit der Umsetzung des Projektes beginnen. Vorher dürfen keine Aufträge erteilt werden.
- Der Bewilligungsbescheid enthält sowohl den Zeitraum für die Projektumsetzung als auch mögliche einzuhaltende Auflagen.
- Das Projekt wird durch Sie vorfinanziert.
- Nach Abschluss des Projektes reichen Sie vor Ablauf des Bewilligungszeitraums den Verwendungsnachweis beim Finanzmanagement und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig ein.
- Nach Prüfung des Verwendungsnachweises werden Ihnen die Mittel ausgezahlt.
Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen des LEADER-Programms können Projekte aus verschiedenen Bereichen gefördert werden, darunter:
- Entwicklung und Stärkung der Dorfstrukturen
- Verbesserung der Nahversorgung und Daseinsvorsorge
- Förderung von Klimaschutz- und Umweltprojekten
- Ausbau touristischer und kultureller Angebote
- Unterstützung regionaler Wirtschaftskreisläufe
- Erhalt und Aufwertung von Kulturlandschaften
- Förderung von Bildung, sozialer Teilhabe und Ehrenamt
Antragsstellung und Beratung
Die Lokalen Aktionsgruppen der jeweiligen LEADER-Regionen koordinieren das Förderprogramm und entscheiden über die Bewilligung der eingereichten Projekte. Interessierte können sich direkt an die zuständigen Regionalmanagements wenden, um eine Beratung zu erhalten und ihr Vorhaben einzureichen.