Landkreis Gifhorn verhandelt ergebnisoffen und lösungsorientiert mit der Lebenshilfe Gifhorn über die Förderschule Geistige Entwicklung
So stellt sich die Situation im Landkreis Gifhorn dar.
Derzeit verhandelt der Landkreis Gifhorn mit der Lebenshilfe gGmbH über eine freiwillige Leistung des Landkreises Gifhorn zur Finanzierung der Förderschule der Lebenshilfe gGmbH. „Den gesetzlichen und politischen Auftrag, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf sicherzustellen, hat der Landkreis Gifhorn zu erfüllen. Die Vertragsverhandlungen sind ergebnisoffen und lösungsorientiert. Wir sind gewillt, auf bestehende Strukturen zurückzugreifen, halten uns allerdings alle Optionen offen. Zum konkreten Verhandlungsstand kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft erfolgen“, sagt Dominik Meyer zu Schlochtern, Erster Kreisrat des Landkreises Gifhorn.
Darum geht es:
Tagesbildungsstätten gibt es bundesweit nur noch in Niedersachsen. Außerhalb Niedersachsens wurden Tagesbildungsstätten inzwischen vollständig durch Sonder- bzw. Förderschulen abgelöst. Tagesbildungsstätten sind keine Schulen, sondern schulähnliche Bildungseinrichtungen für geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Diese Tagesbildungsstätten werden meist in Trägerschaft der freien Wohlfahrtsverbände betrieben.
Sie werden aktuell über Pauschalen pro Teilnehmer aus der Eingliederungshilfe finanziert. In der aktuellen Rechtsprechung ist geregelt, dass der Anteil der schulischen Bildung in den Einrichtungen der Tagesbildungsstätten nicht mehr über die Eingliederungshilfe finanziert werden darf. Das heißt: 58 Prozent der Kosten sind derzeit Eingliederungshilfeleistungen, 42 Prozent der Kosten sind schulischer Anteil, die aktuell noch als freiwillige Leistung mitgezahlt werden, sodass die Tagesbildungsstätte zu 100 Prozent refinanziert wird. Doch das Land Niedersachsen stellt die Finanzierung der Tagesbildungsstätten zum 31.12.2027 ein und hat so einen Transformationsprozess der Tagesbildungsstätten zu Förderschulen Geistige Entwicklung gestartet.
So stellt sich die Situation im Landkreis Gifhorn dar:
Die Lebenshilfe Gifhorn gGmbH betreibt eine Tagesbildungsstätte, die in eine Förderschule umgewandelt werden soll. Seit dem Schuljahr 2021/2022 fand mit einer einjährigen Unterbrechung ein dreijähriger eigenfinanzierter Testbetrieb als Schule statt. Es handelt sich derzeit um zwei Klassen à sieben Schülerinnen und Schüler. Zum Schuljahr 2025/2026 liegt nun die Genehmigung zum Start als Schule durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig vor. „Der Landkreis Gifhorn ist damit ein Pilotprojekt in Niedersachsen, da die Lebenshilfe Gifhorn als erste Einrichtung den Wandel von einer Tagesbildungsstätte zu einer anerkannten Förderschule Geistige Entwicklung vollzogen hat“, erläutert Sozialdezernent und Kreisrat Rolf Amelsberg. 27 Landkreise in Niedersachsen stehen ebenfalls vor dieser Aufgabe.
Doch die Lebenshilfe Gifhorn gGmbH kann als Schulträger die sogenannte „Schule der Zukunft“ nicht vollständig allein finanzieren und möchte auf Basis einer freiwilligen Leistung einen Zuschuss zur Finanzierung vom Landkreis Gifhorn erhalten.
Der Landkreis Gifhorn kann im Rahmen einer freiwilligen Leistung einen Zuschuss zu den Kosten zahlen. Eine Pflicht zur Kostentragung durch den Landkreis besteht jedoch nicht. „In den Kosten, die der Landkreis übernehmen soll, 36,4 Prozent der Gesamtkosten der ,Schule der Zukunft‘, sind zum Großteil Kosten enthalten für Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und Schulleitung sowie die Qualifizierung des Personals zu Lehrkräften, für die der Landkreis nicht zuständig ist“, erläutert Kreisrätin und Schuldezernentin Ute Spieler. In Anbetracht der angespannten Haushaltssituation seien jedoch neue freiwillige Leistungen kritisch zu prüfen.
Ziel ist aus Sicht des Landkreises Gifhorn, die Beschulung der Kinder sicherzustellen. Die „Schule der Zukunft“ kann grundsätzlich 84 Schulplätze für Kinder und Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung anbieten, wenn die Lebenshilfe ihrer Schulträgerpflicht zur Finanzierung nachkommt – also zwölf Jahrgänge à sieben Schülerinnen und Schüler. Sollte darüber hinaus der Bedarf für mehr als 84 Schülerinnen und Schüler bestehen, wird der Landkreis Gifhorn auch deren Versorgung sicherstellen. Vorrangiges Ziel ist es, im Rahmen der bestehenden Strukturen nach Möglichkeit diese auch zu nutzen. Fakt ist: „Die Kinder und Eltern sind uns sehr wichtig. Sie werden nicht alleingelassen. Der Landkreis Gifhorn wird als Schulträger auf jeden Fall ausreichend Plätze zur Verfügung stellen“, betont Ute Spieler.
Die Verhandlungen mit der Lebenshilfe Gifhorn gGmbH sollen im Oktober abgeschlossen werden, damit das Thema dann in den Fachausschüssen beraten und im Kreistag im Dezember 2025 beschlossen werden kann. Sollten die Vertragsverhandlungen wider Erwarten scheitern, könnte eine der Optionen eine Erweiterung der kreiseigenen Förderschule Geistige Entwicklung in Meinersen sein – die planungsrechtlichen Voraussetzungen liegen vor. Weitere alternative Optionen wären zu prüfen.