Neuer Standort des Straßenverkehrsamtes ab Mitte Dezember 2025

Ab 16. Dezember ist die Zulassungsstelle in der Rockwellstraße 16 in Gifhorn.

Bild vergrößern: Neuer Standort des Straßenverkehrsamtes ab Mitte Dezember 2025 Bild: © Landkreis Gifhorn
Dominik Meyer zu Schlochtern, Erster Kreisrat des Landkreises Gifhorn (rechts), und Sebastian Lietz, Teamleitung Facility-Management IAV Gifhorn, bei der Schlüsselübergabe. Foto: Landkreis Gifhorn

Im Folgenden informiert der Landkreis Gifhorn über den im Dezember 2025 bevorstehenden Umzug des Straßenverkehrsamtes vom bisherigen Standort Im Heidland zum neuen Standort Rockwellstraße 16 in Gifhorn.

Aufgrund des Umzugs bleibt die Zulassungsstelle (Zulassungsstelle, Fahrerlaubniswesen und Verkehrsaufsicht) von Donnerstag, 11. Dezember 2025, bis einschließlich Montag, 15. Dezember 2025, geschlossen. Während dieser Zeit stehen die Online-Dienste der Zulassungsstelle wie gewohnt zur Verfügung. Zur Terminvergabe gelangen Sie weiterhin hier: www.landkreisgifhorn/ terminvergabe.

Am neuen Standort wird ausschließlich bargeldlose Bezahlung akzeptiert

Für Abmeldungen und Kurzzeitkennzeichen können Bürgerinnen und Bürger auch die benachbarten Zulassungsstellen nutzen. Nähere Informationen hierzu sind hier zu finden. Ab Dienstag, 16. Dezember 2025, ist die Zulassungsstelle wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar, dann am neuen Standort in der Rockwellstraße 16 in Gifhorn. Im Bereich Fahrerlaubniswesen sind persönliche Vorsprachen ab dem 17. Dezember 2025 wieder möglich, da das Sachgebiet am 16. Dezember noch an einer internen Schulung teilnimmt. Händler, Fahrschulen und bekannte Institutionen werden direkt informiert, weiterhin wird es Aushänge geben. Mit dem Umzug wird zugleich ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung vollzogen: Am neuen Standort wird künftig ausschließlich bargeldlose Bezahlung akzeptiert.

Der Umzug erfolgt vor dem Hintergrund des Sanierungsbedarfes im bestehenden Gebäude des Straßenverkehrsamtes, das aus dem Jahr 1980 stammt. Was den Gebäudezustand betrifft, war es bislang noch gelungen, im Rahmen der Bauunterhaltung den laufenden Betrieb im Bestandsgebäude zu ermöglichen. Durch einen im Frühjahr 2025 eingetretenen Wasserschaden hat sich ein kurzfristiger umfassender Sanierungsbedarf ergeben. Hierzu sowie zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Straßenverkehrsamtes ist ein kurzfristiger Auszug aus den bestehenden Räumen erforderlich.

40 Parkplätze stehen Kundinnen und Kunden des Landkreises zur Verfügung

Der Landkreis steht zur Deckung des Raumbedarfs seiner Verwaltung ständig mit den Akteuren des Immobilienmarktes in Verbindung und hat daher mehrere Möglichkeiten ausgelotet. Das Objekt Rockwellstraße 16 in Gifhorn hat sich dabei für die Unterbringung des Straßenverkehrsamtes als vollumfänglich geeignet herausgestellt. Zu den Kriterien zählen ein ebenerdiger Zugang, Fahrstühle und die Ausstattung mit behindertengerechten WCs. Die angemietete Fläche beträgt circa 1.200 Quadratmeter und entspricht damit der Bestandsfläche. Weiterhin werden circa 40 Parkplätze fest angemietet und stehend damit den Kundinnen und Kunden des Landkreises zur Verfügung. Damit bleibt ebenfalls die Zahl der Parkplätze gegenüber dem heutigen Standort Im Heidland unverändert erhalten. Darüber hinaus stehen über die mietvertraglich vereinbarten Parkplätze hinaus am Gebäude grundsätzlich weitere Parkplätze zur Verfügung, die jedoch nicht ausschließlich dem Landkreis als Mieter zugeordnet sind.

Vermieter des Objektes ist die IAV GmbH. Der Mietvertrag wird über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen und beinhaltet eine Option zur Verlängerung. Damit erhält der Landkreis Planungssicherheit zur langfristigen Weiterentwicklung des Standortes Im Heidland. Dort befindet sich neben dem Straßenverkehrsamt die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ). Deren Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes. Derzeit werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Varianten unter funktionalen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Sinne einer ganzheitlichen Lösung für den Gesamtkomplex erarbeitet.

20.11.2025