Parkausweis für Schwerbehinderte Orange (nicht aG oder Bl)

Anspruch

Für einen Parkausweis in orange müsste die betroffene Person dem folgenden Personenkreis angehören:

  • Merkzeichen G (Gehbehindert) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane oder
  • Schwerbehinderten Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt oder
  • Schwerbehinderten Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt oder
  • Schwerbehinderten Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung einem der vorgenannten Personenkreise gleichzustellen sind.

Gebühren

Die Ausstellung einer Parkerleichterung erfolgt ohne Gebühr.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung der Parkerleichterung benötigt:

Sofern Sie bereits einen Parkausweis besitzen oder besessen haben, teilen Sie uns bitte die Nummer des Parkausweises mit. 

Die Beantragung kann schriftlich auf dem Postweg oder per Mail (Verkehrsaufsicht(at)landkreis-gifhorn.de) erfolgen.