Pflegekinderdienst

Der Pflegekinderdienst des Landkreises Gifhorn ist zuständig für die Betreuung von Pflegekindern und Pflegefamilien.

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  • Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
  • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände in eine schwere Krise
  • Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein

1. Welche Pflegeform gibt es?

Kurzzeitpflege

Es werden für eine befristete Zeit Kinder aufgenommen, deren Eltern sich aus unvorhersehbaren Gründen (z. Bsp. wegen eines Krankenhausaufenthalts) vorübergehend nicht um ihre Kinder kümmern können. Der Pflegekinderdienst ist bemüht, Pflegeeltern in der Wohnumgebung des Kindes zu finden, damit der Kontakt zu den leiblichen Eltern und dem gewohnten Lebensumfeld des Kindes aufrechterhalten werden kann. Der Aufenthalt im Rahmen der Kurzzeitpflege ist in der Regel planbar.

Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten (siehe § 33 SGB VIII). Bei der Wahl der Pflegefamilie werden die persönlichen Bindungen, sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Verwandtenpflege

Bei der Verwandtenpflege handelt es sich um ein besonderes Vollzeitpflegeverhältnis, in dem Verwandte der Herkunftseltern das Kind dauerhaft in ihrem Haushalt aufnehmen. Wird die Hilfe als Hilfe zur Erziehung gemäß den §§ 27ff. SGB VIII geleistet, haben die Verwandten Anspruch auf Pflegegeld.

Bereitschaftspflege

Während der Bereitschaftspflege lebt ein Kind zeitlich befristet bei einer auf diese Aufgabe vorbereiteten Pflegefamilie. Es kann sich um eine Übergangslösung oder eine „Notaufnahme“ aufgrund vorläufiger Schutzmaßnahmen handeln. Das Kind bleibt in der Pflegefamilie, bis seine weitere Perspektive geklärt ist. Der Aufenthalt erstreckt sich nach den Umständen des Einzelfalls von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten.

Wenn Sie sich in einer Notlage befinden und den Bedarf zur Unterbringung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder in einer Pflegefamilie haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern und sind bemüht ein für Sie passendes Angebot zur Unterstützung zu finden.

2. Welche Aufgaben kommen auf Pflegeeltern zu?

  • Sie begleiten und unterstützen das Kind in seiner aktuellen Lebenssituation.
  • Sie integrieren das Kind in ihre Familie.
  • Der Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen des Kindes sollte geduldig und zugewandt erfolgen.
  • Sie müssen mit dem Jugendamt kontinuierlich zusammenarbeiten.
  • Sie koordinieren weitere Unterstützungs- und Förderangebote für das Kind.
  • Sie müssen Umgangskontakte zur Herkunftsfamilie pflegen und eine positive Haltung in Bezug auf die Herkunftsfamilie mitbringen. Ob und wie häufig Kontakte mit der Herkunftsfamilie stattfinden, wird mit allen Beteiligten besprochen und geplant.

Haben Sie Interesse daran Pflegeeltern zu werden? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, gerne gehen wir auf Ihre weiteren Fragen ein.

3. Wer kann Pflegeeltern werden und welche Vorrausetzungen müssten erfüllt sein?

Gesucht werden Personen, die bereit und in der Lage sind, Erziehungsverantwortung für fremde Kinder zu übernehmen.

  • Paare mit oder ohne Kinder
  • Patchwork-Familien
  • Alleinerziehende
  • Alleinstehende
  • ....

Formale Voraussetzungen
Alter: Es gibt keine Altersgrenzen, es wird jedoch auf Lebenserfahrung, Belastbarkeit und Flexibilität geachtet.
Einkommensverhältnisse: Pflegeeltern müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Wohnverhältnisse: Je nach Alter des Kindes müssen die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes gegeben sein.
Berufstätigkeit: Es sollte die Möglichkeit bestehen, die Berufstätigkeit entsprechend des Alters und der Bedürfnisse des Kindes für eine gewisse Zeit ruhen zu lassen.
Religionszugehörigkeit: Die Religionszugehörigkeit des Kindes muss beachtet und ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich darin zu entfalten.
Gesundheit: Die Bewerber sowie die Familienmitglieder müssen psychisch und physisch in der Lage sein, ein Kind bei sich aufzunehmen. Ein amtsärztliches Zeugnis ist erforderlich.
Soziales Umfeld: Das soziale Umfeld sollte ihrer Tätigkeit als Pflegeeltern offen und positiv gegenüberstehen.
Vorstrafen: Ein erweitertes Behördenführungszeugnis ist einzureichen. Vorstrafen führen in der Regel zum Ausschluss als Pflegeeltern.
Kinder in der Pflegefamilie: Den Bedürfnissen der in der Familie lebenden Kinder ist Rechnung zu tragen. Sie werden je nach Alter und Entwicklungsstand im Bewerberverfahren und vor Aufnahme eines Kindes einbezogen.

Persönliche Voraussetzungen
• Das soziale Engagement für die Tätigkeit steht im Vordergrund
• Erfahrung mit Kindern und Sensibilität für Verhaltensauffälligkeiten
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendamt und Herkunftseltern
• Reflexionsvermögen
• Einfühlungsvermögen
• Ehrlichkeit
• Bindungs- und Beziehungsfähigkeit
• Toleranz
• Humor und Gelassenheit

Partnerschaftliche Stabilität
Konstante und intakte Beziehungen bilden den Schutzrahmen des Kindes und haben einen wesentlichen Einfluss auf seine positive Entwicklung. Bei alleinerziehenden Pflegepersonen wird besonders das soziale Netzwerk betrachtet, um Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegepersonen zu gewährleisten.

Lebensziele/ Lebenszufriedenheit
Das Erreichen der eigenen Lebensziele bestimmt in besonderem Maße die eigene Lebenszufriedenheit und Handlungsmotivation. Es ist von besonderer Bedeutung, welche Funktion die Aufnahme eines Pflegekindes für die Bewerber hat und ob Interessenkollisionen zu erwarten sind oder unrealistische Erwartungen in Bezug auf die Aufnahme eines Pflegekindes bestehen.

Haben Sie Interesse daran Pflegeeltern zu werden? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, gerne gehen wir auf Ihre weiteren Fragen ein.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Pflegekinderdienst des Jugendamts des Landkreises Gifhorn. Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V..

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden verschiedene Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an den Pflegekinderdienst im Jugendamt. Das Verfahren und die Rahmenbedingungen werden in persönlichen Gesprächen erörtert.