Veterinäramt informiert über Feiertagsregelungen
Das betrifft die Annahme von Trichinen- und Blutproben, die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen sowie Untersuchungstermine
Feiertagsregelungen beim Veterinäramt des Landkreises Gifhorn für die Prüflabore 50 und 51;
Annahme von Trichinen- und Blutproben/Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen/Untersuchungstermine
Prüflabor 50 – Veterinäramt Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Betrifft folgende Kalenderwochen:
- 15. Kalenderwoche, 06.04.2026 bis 10.04.2026
- 20. Kalenderwoche, 11.05.2026 bis 15.05.2026
- 22. Kalenderwoche, 25.05.2026 bis 29.05.2026
Fällt in den betreffenden Kalenderwochen ein Feiertag auf einen Untersuchungstag (Montag, Donnerstag), so entfällt der Untersuchungstag ersatzlos. Für die Untersuchung werden alle Proben berücksichtigt, die am Untersuchungstag bis 09:30 Uhr eingehen. Für die Annahme der Proben und die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen gilt ebenfalls ein ersatzloser Wegfall, sofern ein Feiertag auf die regulären Annahme- und Ausgabetage (Montag, Dienstag, Donnerstag) fällt.
Prüflabor 51 – Tierarztpraxis Dr. Jan-Hinnerk Gebert, Junkerstraße 13, 29378 Wittingen
Betrifft folgende Kalenderwochen:
- 15. Kalenderwoche, 06.04.2026 bis 10.04.2026
- 20. Kalenderwoche, 11.05.2026 bis 15.05.2026
- 22. Kalenderwoche, 25.05.2026 bis 29.05.2026
Fällt in den betreffenden Kalenderwochen ein Feiertag auf einen Untersuchungstag (Montag, Donnerstag), so verschiebt sich der Untersuchungstag auf den darauffolgenden Tag. Für die Untersuchung werden alle Proben berücksichtigt, die am Untersuchungstag bis 13:00 Uhr eingehen. Der Trichinenkasten wird auch an den Feiertagen geleert, sodass weiterhin ein Einwurf der Proben möglich ist. Die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen erfolgt zu den Öffnungszeiten der Tierarztpraxis.