Trichinen
Die Trichine ist ein wurmartiger Parasit, der sich in der Muskulatur der Tiere festsetzen kann. Das Verzehren trichinenhaltigen Fleisches durch Menschen kann sowohl zu milden Muskel- oder Organreizungen als auch zu einer sehr schmerzhaften, Rheuma ähnlichen Erkrankung führen, die leider oftmals nicht rechtzeitig von den Patienten oder Ärzten zu erkennen sind.
Im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchungen werden bundesweit nur sehr selten Trichinen bei Hausschweinen nachgewiesen. Dagegen wird bei Wildschweinen oder bei Fleisch- und Wurstwaren aus dem Ausland vereinzelt der Nachweis geführt.
Schweine, Wildschweine, Pferde, andere Einhufer, Bären, Füchse, Sumpfbiber, Dachse sowie andere fleischfressende Tiere müssen im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung auf Trichinen untersucht werden.
Wer die genannten Tiere nach der Schlachtung nicht auf Trichinen untersuchen lässt, gefährdet in hohem Maße die Gesundheit des Verbrauchers. Dieses ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften des vorbeugenden Gesundheitsschutzes. Die Kosten für die Untersuchung des geschlachteten oder erlegten Fleisches auf Trichinen sind verglichen mit den ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungskosten sehr gering.
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Öffnungszeiten, Informationen und Hinweise der Untersuchungsstellen (Prüflabore) im Landkreis Gifhorn
Prüflabor 50:
Landkreis Gifhorn, Kreishaus I, 3.5 Veterinärwesen, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Öffnungszeiten für die Annahme von Trichinen- und Blutproben und die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen:
Montag, 08:30 Uhr - 11:00 Uhr
Dienstag, 08:30 Uhr – 11:00 Uhr
Donnerstag, 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr u. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Untersuchungstermine:
montags u. donnerstags um 09:30 Uhr
Hinweis:
Alle Proben die an den Untersuchungstagen bis 09:30 Uhr eingehen, werden noch am selben Tag untersucht.
Anmeldeverfahren für Trichinen- und Blutproben sowie Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen:
Die Annahme von Trichinen- und Blutproben samt den entsprechenden Begleitscheinen sowie die Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Vor-Ort-Anmeldung) zu den geltenden Öffnungszeiten für die Annahme und Ausgabe der Abteilung 3.5 Veterinärwesen, im Eingangsbereich des Kreishauses I. Hierzu ist das Wandtelefon neben der Information zu verwenden. Die entsprechenden Durchwahlen sind ausgehängt. Ein Mitarbeiter der Abteilung wird im Anschluss zu Ihnen herauskommen.
Bezahlverfahren für die Untersuchung von Trichinenproben und die Ausgabe von Wildohrmarken:
Die Untersuchungsgebühr für Trichinenproben und die Gebühr für Wildohrmarken ist ausschließlich über eine Einzahlkarte am Geldautomaten zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit bar oder mit einer Giro-Card (EC-Karte) zu zahlen. Die Zahlung mittels Kreditkarte ist nicht möglich. Bei einer Bareinzahlung ist zu beachten, dass der Automat kein Kleingeld annimmt. Die Einzahlkarten werden vor Ort ausgehändigt. Nach Zahlung ist der Beleg vorzuzeigen.
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Prüflabor 51:
Tierarztpraxis Dr. J.-H. Gebert, Junkerstr. 13, 29378 Wittingen
Annahme von Trichinen- und Blutproben:
Trichinen- und Blutproben können rund um die Uhr in den dafür vorgesehenen „Trichinenkasten“ eingeworfen werden, einschließlich Sonn- und Feiertagen. Eine Leerung erfolgt mindestens 2x täglich. Während der Sommerzeit wird für eine mehrmalige Leerung gesorgt. Darüber hinaus können die Proben den Mitarbeitern der Tierarztpraxis zu den Öffnungszeiten übergeben werden.
Ausgabe von Wildohrmarken und Blutprobenröhrchen:
Die Ausgabe findet zu den Öffnungszeiten der Tierarztpraxis statt.
Untersuchungstermine:
montags u. donnerstags um 13:00 Uhr
Hinweis:
Alle Proben die an den Untersuchungstagen bis 13:00 Uhr eingehen, werden noch am selben Tag untersucht.
Die Kontaktdaten und die Öffnungszeiten der Tierarztpraxis können im Internet eingesehen werden.
Bezahlverfahren für die Untersuchung von Trichinenproben und die Ausgabe von Wildohrmarken:
Die Gebühr ist bar zu entrichten.
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Informationen zu Berechtigungen, Trichinen- und Blutproben, Begleitscheinen, Wildohrmarken, Leistungen, Gebühren und möglichen Änderungen von Annahme- und Ausgabezeiten sowie Untersuchungsterminen
Voraussetzung für die Entnahme von Trichinenproben und den Erwerb von Wildohrmarken:
Die Entnahme von Trichinenproben und die Ausgabe von Wildohrmarken kann nur durch und an geschulte sowie amtlich beauftragte Jäger, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind, gemäß Tier-LMÜV § 6 Abs. 2 erfolgen. Der Nachweis ist bei Abgabe der Trichinenprobe und beim Erwerb von Wildohrmarken zu erbringen. Dieser kann als Kopie oder als Fotografie auf dem Mobilfunktelefon erbracht werden. Der Jagdschein ist mitzuführen. Sollte eine persönliche Abholung von Wildohrmarken nicht möglich sein, so ist dem Abholer eine Ermächtigung auszuhändigen.
Bei Unsicherheit in Bezug auf die Berechtigung (Übertragung zur Entnahme von Trichinenproben und Kennzeichnung von Wildkörpern für den Landkreis Gifhorn), wenden Sie sich bitte zur Klärung im Vorhinein an das Veterinäramt Gifhorn.
Bitte beachten Sie, dass die Berechtigung nicht in den Jagdschein eingetragen werden kann, da diese nicht bundesweit gültig ist, sondern gebietsbezogen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die Schulung zur geschulten noch kundigen Person gem. nationalem und EU- Lebensmittel- und Hygienerecht die oben genannte Trichinenschulung ersetzt. Die Trichinenschulung ist völlig unabhängig von den übrigen Schulungen zu sehen und muss im Gegensatz dazu durch die zuständige Behörde erfolgen.
Schulung zur Entnahme von Trichinenproben und Kennzeichnung von Wildkörpern gemäß Tier-LMÜV, § 6 Abs. 2:
Die Schulung zur Entnahme von Trichinenproben und Kennzeichnung von Wildkörpern findet i. d. R. zweimal im Jahr, Februar und September, statt. Für die Teilnahme an dieser Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und eine Übertragung für den Landkreis Gifhorn.
Die Anmeldung erfolgt online über die Jägerschaft Gifhorn:
https://www.jaegerschaft-gifhorn.de/veranstaltungen
Antrag zur Ausstellung einer Übertragung für die Entnahme von Trichinenproben und Kennzeichnung von Wildkörpern gemäß Tier-LMÜV, § 6 Abs. 2 für den Landkreis Gifhorn:
Sollten Sie durch eine andere zuständige Behörde in der Entnahme von Trichinenproben und der Kennzeichnung von Wildkörpern gemäß Tier-LMÜV, § 6 Abs. 2 geschult worden sein, so können Sie Ihre Teilnahmebescheinigung und ggf. die Übertragung beim Landkreis Gifhorn, 3.5 Veterinärwesen, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn oder per E-Mail an veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de einreichen.
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen gebührenpflichtig eine Übertragung für den Landkreis Gifhorn ausgestellt.
Voraussetzung für die Annahme von Trichinenproben:
Die Annahme von Trichinenproben erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Mindestgewicht von 70 g eingehalten wird, der Probenbeutel mit der Wildohrmarken-Kennung wischfest beschriftet ist, die Probe keine Verunreinigungen aufweist wie Sand, Laubblätter, Äste, Dreck, Fett, Bindegewebe, Sehnen, Schwarte/Haut und Borsten, die Probe bis zur Abgabe gekühlt wurde (nicht einfrieren!) und der entsprechende Begleitschein (Wildursprungsschein für das jeweilige Prüflabor) ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt wurde. Dabei ist zu beachten, dass der Wildursprungsschein nicht mit der Probe in den Beutel gelegt werden darf (hygienischer Umgang mit amtl. Dokumenten).
Voraussetzung für die Annahme von Blutproben:
Im Umgang mit Blutproben ist auf Hygiene zu achten. Das Röhrchen sollte von außen weder Dreck noch Blut aufweisen. Der Blutprobenbegleitschein sollte ebenfalls keine Verunreinigungen aufweisen (hygienischer Umgang mit amtl. Dokumenten) und ist ordnungsgemäß sowie vollständig auszufüllen. Es ist auch zu beachten, dass der Barcode vom Röhrchen abzuziehen und auf den Begleitschein zu kleben ist. Vom kopieren des Begleitscheines ist abzusehen, damit die farblich hinterlegten Bereiche nicht an Farbintensität verlieren. Darüber hinaus ist ein Auslaufen der Blutprobe zu vermeiden, indem der Deckel richtig reingedrückt wird. Bei Verlust des Deckels ist das Röhrchen unbrauchbar, denn ein Verschließen durch z. Bsp. Tesafilm ist aufgrund der Rückstände nicht gestattet. Des Weiteren ist auf das Verfallsdatum des Blutprobenröhrchens, welches auf dem Etikett zu sehen ist, zu achten. Nach Entnahme der Blutprobe ist der Spritzenstempel (beweglicher Kolben der auf- und abgleitet) abzubrechen. Die Blutprobe muss bis zur Abgabe gekühlt worden sein (nicht einfrieren!).
Hinweis:
Sowohl die Trichinenproben als auch die Blutproben sind frisch zu entnehmen und zeitnah abzugeben. Die Trichinenproben sollten bei Abgabe nicht älter als sieben Tage sein. Bitte beachten Sie auch, dass für die Blutproben nur die vom Veterinäramt zur Verfügung gestellten Röhrchen (EDTA Blutprobenröhrchen, 4,9 ml Aufnahmemenge) verwendet werden dürfen.
Pauschale Wegstreckenentschädigung für Blutproben (Blutprobenpauschale):
Bei Abgabe einer Trichinenprobe samt Blutprobe entfällt die Untersuchungsgebühr für die Trichinenprobe. Dies gilt jedoch ausschließlich für erlegtes Wild im Landkreis Gifhorn und in Verbindung mit dem vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Blutprobenbegleitschein.
Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die pauschale Wegstreckenentschädigung entfällt, sofern die Voraussetzungen für die Annahme von Trichinen- und Blutproben nicht gegeben sind. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der pauschalen Wegstreckenentschädigung um eine freiwillige und jederzeit widerrufbare Leistung des Landkreises Gifhorn handelt. Für diese Leistung liegt keine Rechtsgrundlage vor.
Gebühren:
Die Untersuchungsgebühr pro Trichinenprobe beträgt zurzeit 5,00 €. Für die Ausgabe von Wildohrmarken, 1 Riegel á 10 Stück, wird eine Gebühr von 3,00 € erhoben. Die Blutprobenröhrchen sind gebührenfrei erhältlich.
Wichtige Information zu Änderungen von Öffnungszeiten und Untersuchungsterminen:
Es ist zu beachten, dass sich aufgrund von Feiertagen und Brückentagen oder Anderes die Öffnungszeiten sowie die Untersuchungstermine ändern können. Dies wird auf Social Media und dieser Website bekannt gegeben. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit sich betreffend des Prüflabors 51 (Dr. Gebert in Wittingen) direkt an die Tierarztpraxis zu wenden, um Erkundigungen einzuholen.
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Wichtige Information zur Nutzung der WilKEA-App:
Der Landkreis Gifhorn bietet aktuell nicht die Möglichkeit an, die WilKEA-App zu nutzen. Sobald dies der Fall ist, erfolgt eine Veröffentlichung. Die Anträge werden vorher nicht entgegengenommen.
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Ansprechpartner:
N. N.: Detailseite
Abteilung 3.5 - Veterinärwesen
Schlossplatz 1
Kreishaus I
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-260
- Fax: 05371 82-359
- E-Mail schreiben