Unterbringung

Im Landkreis Gifhorn ist die Unterbringung von geflüchteten Menschen ein wichtiger Bestandteil der integrativen und humanitären Aufgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Mit der Umsetzung seines Unterbringungskonzepts verfolgt der Landkreis zwei wesentliche Ansätze: die zentrale Unterbringung in Wohnanlagen sowie die dezentrale Unterbringung in Wohnungen innerhalb des Landkreises.

Für die zentrale Unterbringung stehen dem Landkreis dabei mehrere Wohnanlagen mit größeren Aufnahmekapazitäten zur Verfügung. Insbesondere handelt es sich hierbei um Unterkünfte in Ehra-Lessien, Brome, Gifhorn und Meinersen. Die Wohnanlagen ermöglichen den Menschen eine organisierte und gemeinschaftliche Unterkunft und bieten ein sicheres Zuhause auf Zeit. Maßnahmen wie zum Beispiel angebotene Sprachkurse ergänzen das integrative Vorgehen.  

Die dezentrale Unterbringung der geflüchteten Menschen erstreckt sich über eine Vielzahl an Wohnungen, die großflächig über den gesamten Landkreis verteilt sind. Sie ermöglichen den Bewohnerinnen und Bewohnern eine größere Selbstständigkeit und die Eingliederung in die Gesellschaft.

Das Ziel des Unterbringungskonzeptes ist es, den Menschen während ihres Aufenthalts im Landkreis einen sicheren und respektvollen Raum zu bieten und gleichzeitig die Integration in die Gesellschaft zu fördern.

Zuständigkeit Bereich Nord
Frau Manthai

Stadt Wittingen, Samtgemeinde Wesendorf, Samtgemeinde Hankensbüttel, Samtgemeinde Brome 
Wohnanlagen: Ehra-Lessien, Brome


Zuständigkeit Bereich Süd
Frau Weiß 

Stadt Gifhorn, Samtgemeinde Boldecker Land, Gemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Isenbüttel, Samtgemeinde Papenteich, Samtgemeinde Meinersen
Wohnanlagen: Gifhorn, Meinersen


Sachgebietsleitung
Herr Juretzki