Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (auch in Kopie)
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht (auch in Kopie) beziehungsweise entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als drei Monate
  • elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile und deren Ausweis

bei Fahrzeughaltern ohne deutschen Wohnsitz:

  • ausgefüllter Vordruck zur Empfangsbevollmächtigung. Hier verpflichtet sich eine Person, die Ihren Wohnsitz im Landkreis Gifhorn haben muss an, etwaige Behördenpost an den Halter im Ausland weiterzuleiten.