Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (auch in Kopie)
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht (auch in Kopie) beziehungsweise entsprechender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung – nicht älter als drei Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile und deren Ausweis
bei Fahrzeughaltern ohne deutschen Wohnsitz:
- ausgefüllter Vordruck zur Empfangsbevollmächtigung. Hier verpflichtet sich eine Person, die Ihren Wohnsitz im Landkreis Gifhorn haben muss an, etwaige Behördenpost an den Halter im Ausland weiterzuleiten.