Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Fahrzeugpapiere beziehungsweise ausländische Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II
- bei den Ländern Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Schweden besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen.
- Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma
- Das COC gibt es nur bei Fahrzeugen neueren Baujahres.
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin oder dem Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin oder abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original vom Halter und vom Kontoinhaber unterschrieben werden.
- noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde vorzulegen, die besagt, dass die antragstellende Person zur Zulassung in einem anderen Staat berechtigt ist.
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister beziehungsweise Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht
bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile deren Ausweise