Update: Geflügelpest im Landkreis Gifhorn – Situation und Maßnahmen
Die Aufstallpflicht und die damit verbundenen Maßnahmen bleiben bestehen, bis sich die Infektionslage entspannt.
Der Landkreis Gifhorn ist aufgrund seiner Lage in einem zentralen Zuggebiet von Kranichen und Gänsen besonders vom aktuellen HPAI-Geschehen betroffen. HPAI steht für Highly Pathogenic Avian Influenza (hochpathogene aviäre Influenza bzw. Geflügelpest). Seit dem 20.10.2025 wurden mehrere HPAI-Fälle bei Kranichen und Wildgänsen bestätigt; aufgrund eingeschränkter Beprobungen ist von einer deutlich höheren tatsächlichen Viruslast in der Umwelt auszugehen. In Verbindung mit der hohen Dichte von mehr als 5.000 Geflügelhaltungen im Landkreis ist eine flächendeckende, bestandsgrößenunabhängige Aufstallpflicht als sachgerechte und verhältnismäßige Präventionsmaßnahme erforderlich.
Wegen der anhaltenden Gefährdung durch die Krankheit wird die bereits seit dem Ausbruch der Seuche bestehende Aufstallpflicht für alle gehaltenen Geflügelbestände auch im Dezember fortgeführt. Die bestehende Aufstallpflicht gilt für alle Geflügelhaltungen im Landkreis Gifhorn, sowohl für private als auch gewerbliche Bestände. Tierhalter haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, ihre Tiere unter einer geschützten Vorrichtung zu halten, sofern diese vor Kontakt mit Wildvögeln schützt. Eine Maschenweite von maximal 25 Millimetern bei Netzen und ähnlichen Schutzvorrichtungen wird als ausreichend betrachtet.
Der Landkreis Gifhorn wird die Entwicklung der Geflügelpest weiterhin genau beobachten und die getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen. Mit Blick auf die fortlaufenden Vogelzugbewegungen und die niedrigen Temperaturen bleibt die Infektionsgefahr im Landkreis bestehen. Besonders im Winter ist mit einer verstärkten Verbreitung des Virus zu rechnen.
Die Aufstallpflicht und die damit verbundenen Maßnahmen bleiben bestehen, bis sich die Infektionslage entspannt. Eine Neubewertung der Situation erfolgt voraussichtlich Anfang 2026.
In Niedersachsen wurden bis zum 05.12.2025 insgesamt 436 Fälle von HPAI bei Wildvögeln bestätigt. Besonders die hohe Mobilität von Kranichen birgt das Risiko, das Virus auf andere Wildvögel und Geflügelbestände zu übertragen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Risiko der Ausbreitung weiterhin als hoch ein, insbesondere durch unzureichende Biosicherheitsvorkehrungen in Kleinsthaltungen und die Gefahr der Virusübertragung zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen.
Tierhalter werden weiterhin dringend aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken, ihre Tiere vor Wildvögeln zu schützen und die aktuellen Empfehlungen des Landkreises zu befolgen. Nur so kann eine weitere Ausbreitung des Virus effektiv verhindert werden. Für Rückfragen und Meldungen von Verdachtsfällen oder toten Wildvögeln wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an das Veterinäramt des Landkreises Gifhorn unter der E-Mail-Adresse veterinaerwesen@landkreis-gifhorn.de.