Verfahrensablauf

Der Antrag auf Wiederzulassung ist durch die Halterin oder den Halter zu stellen.

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Mittlerweile ist es auch möglich ein Fahrzeug unter bestimmten Voraussetztungen KFZ - Online Zulassung / Abmeldung wieder zuzulassen.