Verwahrloste Hunde in Brome: Oberverwaltungsgericht bestätigt Vorgehen des Landkreises Gifhorn
Personen mit ernsthaftem Interesse an der Aufnahme eines Hundes können sich an den Landkreis Gifhorn wenden.
Der Fall der im November 2025 aus einer Hundehaltung in Brome fortgenommenen Hunde hat nun auch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eine deutliche rechtliche Bewertung erfahren. Mit Beschluss vom 12.05.2026 hat das Gericht die Beschwerde der Hundehalter im Eilverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 17.02.2026 vollständig zurückgewiesen und zugleich bestätigt, dass die Fortnahme der insgesamt 68 Hunde nach vorläufiger Prüfung rechtmäßig war.
Bereits unmittelbar nach dem Einsatz hatte der Landkreis Gifhorn erklärt, dass sich die Tiere in einem erheblich unterversorgten und teilweise akut behandlungsbedürftigen Zustand befunden hätten. Die Hunde waren nach der Sicherstellung in Tierheime mehrerer Bundesländer gebracht worden. Zahlreiche Tiere mussten tierärztlich behandelt werden, einzelne intensivmedizinisch.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt nun in außergewöhnlich klarer Form die Einschätzung des Landkreises Gifhorn. Nach Auffassung des Gerichts wurden die Hunde unter „hochgradig tierschutzwidrigen Umständen“ gehalten. In der Entscheidung werden unter anderem fehlendes Wasser und Futter, massive hygienische Mängel, starker Kot- und Urinbefall, zu kleine Unterbringung, fehlende Liegeflächen, Dunkelhaltung einzelner Tiere, Parasitenbefall sowie teilweise stark abgemagerte Hunde beschrieben.
Die Richter folgten dabei den Feststellungen der Amtstierärzte sowie der umfangreichen Fotodokumentation der Kontrolle vom 05.11.2025. Die Einlassungen der Halter, wonach Näpfe lediglich zur Reinigung entfernt worden seien oder Hunde nur vorübergehend umgesetzt worden wären, wertete das Gericht als nicht überzeugend. Teilweise bezeichnete das Oberverwaltungsgericht die Argumentation ausdrücklich als „Schutzbehauptung“.
Das Gericht betonte zudem die besondere Bedeutung des Tierschutzes unter Hinweis auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Mildere Maßnahmen als die sofortige Fortnahme aller Hunde seien angesichts der festgestellten Zustände nicht ausreichend gewesen.
Mit dem Beschluss ist das Eilverfahren abgeschlossen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig läuft weiterhin. Unabhängig davon stellt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bereits jetzt eine deutliche Bestätigung der Arbeit des Veterinäramtes des Landkreises Gifhorn dar. Der Landkreis Gifhorn hatte bereits unmittelbar nach dem Einsatz erklärt, dass die behördliche und strafrechtliche Aufarbeitung des Falles noch Monate in Anspruch nehmen werde.
Auch wegen der jetzt vorliegenden Beschlüsse können die Hunde schrittweise über die beteiligten Tierheime an geeignete Interessenten rechtssicher vermittelt werden. Personen mit ernsthaftem Interesse an der Aufnahme eines Hundes können sich an den Landkreis Gifhorn wenden unter der E-Mail-Adresse: tierschutz.fall@landkreis-gifhorn.de.