Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale? Muss ich diese bei der Steuererklärung angeben?

Sowohl die Übungsleiterpauschale als auch die Ehrenamtspauschale ermöglichen es, steuerfreie Einnahmen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten zu erhalten. Sie entlasten Vereine und motivieren Ehrenamtliche, sich weiterhin für gemeinnützige Zwecke zu engagieren. Bitte gib dies in deiner Steuererklärung mit an.

Die Steuerpauschale für Übungsleiter soll von 3.000€ auf 3.300€ angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll von 840€ auf 960€ angehoben steigen. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter. Bundestag und Bundesrat müssen dem noch zustimmen. Außerdem sollen Haftungsrisiken für Ehrenamtler verringert werden. Von ihnen verursachte Schäden müssen sie zukünftig nur dann ersetzen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bislang galt das nur bei einer Vergünstigung von 840€, künftig soll diese Grenze bei 3.300€ liegen.