bei Verlust
- ein Lichtbild (biometrisch), digitale Passbilder können zurzeit noch nicht verarbeitet werden
- Abgabe beziehungsweise Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn kein Kartenführerschein)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz