bei Verlust

  • ein Lichtbild (biometrisch), digitale Passbilder können zurzeit noch nicht verarbeitet werden
  • Abgabe beziehungsweise Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (wenn kein Kartenführerschein)
  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz