bei Stillegung des Fahrzeuges vor dem 01.10.05

  • Stilllegungsbescheinigung
  • Fahrzeugbrief
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung.