3.2 Allgemeine Hoheitsangelegenheiten, Asylbewerberleistungsgesetz
Die Abteilung 3.2 Allgemeine Hoheitsangelegenheiten, AsylbLG verwaltet im Rahmen staatlich übertragener Aufgaben das Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen auf dem Gebiet des Sicherheits- und Ordnungsrechts. Unter dem Grundsatz der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschäftigen sich hierunter vier Sachgebiete mit den aufenthaltsrechtlichen, leistungsrechtlichen und sozialen Belangen von ausländischen Menschen und treffen hierfür geeignete und angemessene Maßnahmen zur Steuerung der Einwanderung. Der aufenthaltsrechtliche Status einer ausländischen Person wird hier von der Einreise bis zur Einbürgerung oder einer möglichen Rückführung begleitet. Der Abteilung obliegen zudem die Überwachung und Umsetzung hoheitlicher Maßnahmen auf dem Gebiet des Standesamts- und Meldewesens. Die Ausländerbehörde zeichnet sich durch eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit vielerlei Behörden und Institutionen und am Kunden selbst aus.
Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Aufgaben der Sachgebiete entnehmen Sie bitte hier:
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Ausländerangelegenheiten
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Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
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Unterbringung
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Flüchtlingssozialarbeit
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Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten, öffentlich-rechtliche Namensänderungen