5.5 Beratungsservice Soziales

Die Abteilung Beratungsservice Soziales übernimmt unter anderem die Pflegeberatung und prüft den Auszug von Personen unter 25 Jahren nach dem Sozialgesetzbuch II. Im Beratungsservice Soziales vereinen sich Beratungsmöglichkeiten und soziale Dienstleistungen für die verschiedensten Lebenssituationen. Die Mitarbeitenden sind häufig erste Anlaufstelle für Fragen der Vorsorge im Alter oder bei Krankheit und Pflege sowie allgemeiner sozialer Unterstützung bei Empfängern von Sozialleistungen.