Bestandserhebung Trinkwasser öffentliche Einrichtungen
Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser wird in § 37 (1) des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt. Demnach muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Das Gesundheitsamt (hier: Fachbereich Gesundheit des Landkreises Gifhorn) überwacht gemäß § 54 ff. der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die entsprechenden Wasserversorgungsanlagen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung und die Erfüllung der Pflichten, welche dem Betreiber der Wasserversorgungsanlage (sog. Betreiberpflichten) auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen.
Nach der Trinkwasserverordnung (§§ 54, 55 TrinkwV) legt das Gesundheitsamt den erforderlichen Umfang der Überwachung fest.
Die aus den genannten Vorgaben resultierenden Untersuchungen sind von den Betreibern in eigener Verantwortlichkeit zu veranlassen. Den von uns geforderten Umfang und Probeentnahmezweck entnehmen Sie bitte der Anlage “Merkblatt zur Überwachung von Trinkwasser in öffentlichen Einrichtungen“.
Diese Anlage können Sie gerne auch dem akkreditierten Labor zur Verfügung stellen, bei welchem Sie die Untersuchung in Auftrag geben.
(https://www.nlga.niedersachsen.de/trinkwasser/uebersicht-205214.html -> "Downloads")
Die Untersuchungsbefunde sind an folgende Adresse zu übermitteln:
Trinkwasser@landkreis-gifhorn.de
Das Gesundheitsamt behält sich vor, im Rahmen seiner Überwachungspflicht, zusätzliche (kostenpflichtige) Besichtigungen und Trinkwasserbeprobungen durchzuführen.
In diesem Zuge ist es erforderlich, dass wir einen Datenabgleich vornehmen und die vorhandenen Daten ggf. aktualisieren.
Daher benötigen wir eine aktuelle Übersicht über alle Objekte mit öffentlicher Nutzung.
Es ist unerlässlich, dass diese Meldung erfolgt, auch wenn es sich um eine Fehlanzeige handelt.
HIER geht es zu einem Formular für einzelne Einrichtungen bzw. Objekte.
HIER geht es zu einem Formular in Tabellenform zur Erfassung mehrerer Objekte.
Wir bitten um Rückmeldung bis zum 15.02.2026.