7.3 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Die Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeitet er mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen. Besonders Kinder, die von den Angeboten der Gesundheitsversorgung nicht erreicht werden, profitieren von dieser Unterstützung.
Aufgabengebiete:
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Schuleingangsuntersuchung
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Begutachtungen nach dem Bundesteilhabegesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
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Fachberatung für Hören, Sprache und Sehen
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Offene Sprechstunde für Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen
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Überprüfung der Masernimmunisierung
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Durchführung von Impfberatung
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Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen für Kinder und Jugendliche
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Schulärztliche Untersuchung der 4. Klassen
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Gesundheitsberichterstattung