Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Planfeststellung
Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.
Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll.
In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.
Planfeststellung für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 zum Kreisverkehr und den Neubau eines Radweges an der L284 vom Knotenpunkt bis Wesendorf
Für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 durch Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes sowie den Neubau eines Radweges entlang der L284 von diesem Knotenpunkt bis nach Wesendorf ist das Planfeststellungsverfahren am 03.08.2023 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/OX7goodzAsAGMxy
Planfeststellung für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück in der Samtgemeinde Meinersen und der Stadt Gifhorn
Für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück ist das Planfeststellungsverfahren am 24.10.2023 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/41GrPcMcNwYvpCU
Planfeststellung für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich
Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/x4jxPx46vasFFE0
Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke in der Samtgemeinde Brome
Für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 im Abschnitt zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke ist das Planfeststellungsverfahren am 02.04.2024 eingeleitet worden.
Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/M4uw7RzTy58ratw
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 29.04.2024 im ServiceCenter des Rathauses der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstr. 36, 38465 Brome, während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder im Kreishaus III des Landkreises Gifhorn, Zimmer 1.28b, Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr - eine telefonische Terminvereinbarung vorab unter 05371 / 82-848 wird erbeten) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung (BayWa r. e. Wind GmbH, München; Windpark Jembke Süd)
Gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zum Bundes Immissionsschutzgesetz – 9. BImSchV – vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Entscheidung über den Antrag der BayWa r. e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen öffentlich bekannt gemacht.
Der vollständige Bescheid, seine Begründung und der zugehörige UVP-Bericht können in der Zeit
vom 01.08.2023 bis zum 14.08.2023
bei den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten und nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden:
Landkreis Gifhorn
Fachbereich Umwelt – Außenstelle Cardenap, Zimmer 12
Cardenap 2-4, 38518 Gifhorn
Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Voranmeldung telefonisch: 05371 82 738
Samtgemeinde Boldecker Land
Sitzungssaal des Rathauses Samtgemeinde Boldecker Land
Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Montag, Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Voranmeldung telefonisch: 05362 9781 0
Gemeinde Jembke
Gemeindebüro Jembke
Schulstraße 8, 38477 Jembke
Montag 15.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
Voranmeldung telefonisch: 05366 7920
Gemeinde Sassenburg
Rathaus Gemeinde Sassenburg
Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg
Montag, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Voranmeldung telefonisch: 05371 688 61
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.08.2023) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Diese Bekanntmachung, die Genehmigung sowie der zugehörige UVP-Bericht sind auch im zentralen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ einzusehen.
2023-07-19_OEffentliche_Bekanntmachung_einer_Genehmigung_Windpark_Jembke_Sued
Öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung (UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Rostock; Windenergieprojekt Suderwittingen)
Gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zum Bundes Immissionsschutzgesetz – 9. BImSchV – vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Entscheidung über den Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage öffentlich bekannt gemacht.
Der vollständige Bescheid, seine Begründung und der zugehörige UVP-Bericht können in der Zeit
vom 01.08.2023 bis zum 14.08.2023
bei den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten und nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden:
Landkreis Gifhorn
Fachbereich Umwelt – Außenstelle Cardenap, Zimmer 12
Cardenap 2-4, 38518 Gifhorn
Montag – Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Voranmeldung telefonisch: 05371 82 738
Stadt Wittingen
Rathaus Wittingen – Zimmer 206
Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag 13.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 – 18.00 Uhr
Voranmeldung telefonisch: 05831 261 310
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.08.2023) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Diese Bekanntmachung, die Genehmigung sowie der zugehörige UVP-Bericht sind auch im zentralen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ einzusehen.
2023-07-19_OEffentliche_Bekanntmachung_einer_Genehmigung_Windenergieprojekt_Suderwittingen