Aktuelle Planfeststellungsverfahren

Planfeststellung

Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. im Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) geregelt.

Gegenstand der Planfeststellung ist ein Plan, bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen, der erkennen lässt, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise eine Bundes- oder Landesstraße neu angelegt oder geändert werden soll.

In einem Verfahren – dem sogenannten Planfeststellungsverfahren – sollen alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen werden, ohne das weitere Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden notwendig sind (Konzentrationswirkung). Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.

Planfeststellung für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 zum Kreisverkehr und den Neubau eines Radweges an der L284 vom Knotenpunkt bis Wesendorf

Für den Umbau des Knotenpunktes B4/L284 durch Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes sowie den Neubau eines Radweges entlang der L284 von diesem Knotenpunkt bis nach Wesendorf ist das Planfeststellungsverfahren am 03.08.2023 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/OX7goodzAsAGMxy

Planfeststellung für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück in der Samtgemeinde Meinersen und der Stadt Gifhorn

Für den Ersatzneubau der Brücken über die Aller und den Allerflutgraben im Zuge der B 188 bei Brenneckenbrück ist das Planfeststellungsverfahren am 24.10.2023 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/41GrPcMcNwYvpCU

Planfeststellung für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper in der Samtgemeinde Papenteich

Für den Ersatzbau der Brücke über die Oker auf der L 321 bei Groß Schwülper ist das Planfeststellungsverfahren am 29.01.2024 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/x4jxPx46vasFFE0

Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke in der Samtgemeinde Brome

Für den Neubau eines Radweges entlang der K 94 im Abschnitt zwischen Brome und Landkreisgrenze in Richtung Steimke ist das Planfeststellungsverfahren am 02.04.2024 eingeleitet worden.

Die Planunterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://cloud.gifhorn.de/index.php/s/M4uw7RzTy58ratw

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.04.2024 bis zum 29.04.2024 im ServiceCenter des Rathauses der Samtgemeinde Brome, Bahnhofstr. 36, 38465 Brome, während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder im Kreishaus III des Landkreises Gifhorn, Zimmer 1.28b, Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn, während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr - eine telefonische Terminvereinbarung vorab unter 05371 / 82-848 wird erbeten) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung (BayWa r. e. Wind GmbH, München; Windpark Jembke Süd)

Gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zum Bundes Immissionsschutzgesetz – 9. BImSchV – vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Entscheidung über den Antrag der BayWa r. e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen öffentlich bekannt gemacht.

Der vollständige Bescheid, seine Begründung und der zugehörige UVP-Bericht können in der Zeit

vom 01.08.2023 bis zum 14.08.2023

bei den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten und nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden:

Landkreis Gifhorn

Fachbereich Umwelt – Außenstelle Cardenap, Zimmer 12

Cardenap 2-4, 38518 Gifhorn

Montag – Freitag                      08.30 – 12.00 Uhr

Dienstag                                  08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                              08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Voranmeldung      telefonisch: 05371 82 738

Samtgemeinde Boldecker Land

Sitzungssaal des Rathauses Samtgemeinde Boldecker Land

Eichenweg 1, 38554 Weyhausen

Montag, Freitag                        09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                                  09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag                              09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Voranmeldung      telefonisch: 05362 9781 0

Gemeinde Jembke

Gemeindebüro Jembke

Schulstraße 8, 38477 Jembke

Montag                                    15.00 – 19.00 Uhr

Donnerstag                              09.00 – 12.00 Uhr

Voranmeldung      telefonisch: 05366 7920

Gemeinde Sassenburg

Rathaus Gemeinde Sassenburg

Bokensdorfer Weg 12, 38524 Sassenburg

Montag, Freitag                        08.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                                  08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                              08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Voranmeldung      telefonisch: 05371 688 61

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.08.2023) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Diese Bekanntmachung, die Genehmigung sowie der zugehörige UVP-Bericht sind auch im zentralen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ einzusehen.

2023-07-19_OEffentliche_Bekanntmachung_einer_Genehmigung_Windpark_Jembke_Sued

Öffentliche Bekanntmachung einer Genehmigung (UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Rostock; Windenergieprojekt Suderwittingen)

Gemäß § 21 a der Neunten Verordnung zum Bundes Immissionsschutzgesetz – 9. BImSchV – vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Entscheidung über den Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Leibnizplatz 1, 18055 Rostock, auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage öffentlich bekannt gemacht.

Der vollständige Bescheid, seine Begründung und der zugehörige UVP-Bericht können in der Zeit

vom 01.08.2023 bis zum 14.08.2023

bei den folgenden Stellen zu den dort angegebenen Zeiten und nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden:

Landkreis Gifhorn

Fachbereich Umwelt – Außenstelle Cardenap, Zimmer 12

Cardenap 2-4, 38518 Gifhorn

Montag – Freitag                                         08.30 – 12.00 Uhr

Dienstag                                                     14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                                                 14.00 – 17.00 Uhr

Voranmeldung      telefonisch: 05371 82 738

Stadt Wittingen

Rathaus Wittingen – Zimmer 206 

Bahnhofstraße 35, 29378 Wittingen

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag   08.00 – 12.00 Uhr

Montag, Dienstag                                        13.30 – 15.30 Uhr

Donnerstag                                                13.30 – 18.00 Uhr

Voranmeldung      telefonisch: 05831 261 310

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.08.2023) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Diese Bekanntmachung, die Genehmigung sowie der zugehörige UVP-Bericht sind auch im zentralen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ einzusehen.

2023-07-19_OEffentliche_Bekanntmachung_einer_Genehmigung_Windenergieprojekt_Suderwittingen