9.1 Natur- und Landschaftsschutz, Landeswaldgesetz

Der Landkreis Gifhorn nimmt die Funktion der unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Waldbehörde für das Gebiet des Landkreises wahr.

Ziel ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Zudem soll die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt bewahrt und die Schönheit dieser abwechslungsreichen Landschaft erhalten bleiben. Denn eine intakte Umwelt und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen ist die Grundlage für kommende Generationen. Die Tätigkeit des Naturschutzes umfasst nicht nur die freie Landschaft, sondern auch den besiedelten Raum. Denn umfangreiche Eingriffe in den Naturhaushalt haben bereits zu einem starken Rückgang der Tier- und Pflanzenarten, aber auch zur Gefährdung und Zerstörung von Lebensräumen geführt.

Als Arbeitsgrundlage dienen uns verschiedene Gesetzte und Verordnungen, wie beispielsweise das BNatSchG, das NNatSchG, BWaldG, NWaldLG und BArtSchV, um nur ein paar zu nennen.

Das umfangreiche Aufgabengebiet umfasst Themen wie:

  • Betreuung und Sicherung von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten
  • Ausweisung von Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete)
  • Artenschutz
  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Prüfung von Grünlandumbruch und Erneuerung
  • Bodenabbau
  • Tiergehege/Zoos
  • Gesetzlich geschützte Biotope

Naturschutzgroßprojekt Drömling

Niedersächsischer Drömling

Der Drömling – Das Land der 1.000 Gräben

Der Drömling umfasst eine länderübergreifende und von Aller und Ohre beeinflusste ausgedehnte Niederungs- und Niedermoorlandschaft, die sich auf Bereiche in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen beiderseits der Landesgrenzen erstreckt. Er ist als FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 sowie des Grünen Bandes. Der Drömling stellt eine einzigartige Natur- und Kulturlandschaft dar und weist aufgrund des vom Menschen angelegten, heute naturnah entwickelten Gewässer- und Grabennetzes mit außerordentlich hoher Dichte, ein besonderes Charakteristikum auf. Hervorzuheben sind die „Rimpau`schen Moordammkulturen“ als besondere historische Nutzungsform des Niedermoors, welche ein Mosaik aus Feuchtwiesen und Grünländern im kleinräumigen Wechsel mit unzähligen Hecken und Gräben bilden. Daneben finden sich großflächig ungenutzte durch hohe Grundwasserstände beeinflusste Versumpfungslandschaften auf Niedermoor mit Feuchtgebüschen und Sumpfwäldern. Diese einzigartige Kombination, geprägt durch langanhaltend hohe Grundwasserstände, ist Entwicklungsgrundlage für die entstandene kulturhistorische Landschaft, welche durch seine Vielfältigkeit einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen einen wertvollen Lebensraum bietet. Durch die Umsetzung eines Naturschutzgroßprojektes zur „Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Bestandteile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ konnten mit umfangreichen Naturschutzmaßnahmen die Lebensgrundlagen für Arten wie Beispielsweise Schlammpeitzger, Biber, Kranich und Seeadler dauerhaft gesichert werden.

Der niedersächsische Drömling besteht aus den nachfolgenden Natur- und Landschaftsschutzgebieten:

  • Lütjes Moor
  • Kaiserwinkel
  • Schulenburgscher Drömling
  • Giebelmoor
  • Nördlicher Drömling
  • Politz und Hegholz
  • Südlicher Drömling
  • Wendschotter und Vorsfelder Drömling

Im Rahmen der Natura 2000 Sicherung wird das gesamte Niedersächsische FFH- und EU-Vogelschutzgebiet als Naturschutzgebiet gesichert. 

UNESCO-Biosphärenreservat

Nach der erfolgreichen Umsetzung der Naturschutzgroßprojekte in beiden Bundesländern als klassische Naturschutzaufgabe wurde der Drömling als naturräumliche Einheit weiterentwickelt und ist seit 2023 ein länderübergreifendes UNESCO-Biosphärenreservat. Die Ausweisung als Biosphärenreservat stellt eine große Chance für die regionale ökonomische und ökologische Entwicklung der gesamten Drömlingsregion dar.

Hier erhalten Sie weitere interessante und wissenswerte Informationen über die einzelnen Gebiete des Niedersächsischen Drömling sowie über einige der durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes.

Ansprechperson:

Naturstation Drömling

Der Landkreis Gifhorn hat den Förderbescheid für das Vorhaben „Konzeptionserstellung und Planerarbeitung Naturstation Drömling“ mit dem zusammenfassenden Titel „Besucherlenkung und Weiterentwicklung von Netzwerken im Niedersächsischen Drömling im Hinblick auf das länderübergreifende Biosphärenreservat Drömling“ von der NBank erhalten.

Damit kann nun ein in der Drömlingsregion langersehntes Projekt in Angriff genommen werden. Bereits während der Planungen zur Besucherlenkung im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes war von mehreren Seiten gewünscht, am Standort der ehemaligen Zollstation Rühen am Mittellandkanal eine Naturstation als zentralen Anlauf- und Informationspunkt für Besucher und Flächenbewirtschafter zu entwickeln. Bei allen an der Besucherlenkung Beteiligten bestand schon 2013 Einigkeit darüber, dass der Standort der ehemaligen Zollstation, durch die Lage zentral im Niedersächsischen Drömling der idealste Standort für eine solche Naturstation ist. Hier besteht der Anschluss an die Bundesstraße B244, den Mittellandkanal als Wasserstraße für Freizeitboote, Radwegeverbindungen entlang des Mittellandkanals nach Wolfsburg und Magdeburg sowie vorhandene Parkmöglichkeiten und eine in der Nachbarschaft befindliche Gastronomie.

In 2019 war bereits der Ankauf der Fläche und der Rückbau des alten Gebäudes durch den Landkreis Gifhorn, als Voraussetzung für eine weitere Entwicklung zu einem Informationspunkt, erfolgt.

Die Umsetzung des Projektes soll in zwei Phasen erfolgen: In der nun beginnenden ersten Phase soll unter Begleitung eines Fachbüros für Besucherlenkung und Gestaltung, die Konzeptionserstellung und Planerarbeitung zum Aufbau einer Naturstation erfolgen. Es ist vorgesehen den Planungsprozess der konkreten Konzeptionserstellung für die Naturstation in einem Workshop basierten Beteiligungsprozess der vor Ort handelenden Akteure und der bisher an der Besucherlenkung Beteiligten durchzuführen, damit diese dann am Ende von allen mitgetragen wird. Neben den Trägern des abgeschlossenen Naturschutzgroßprojektes (Landkreis Helmstedt, Stadt Wolfsburg, Landkreis Gifhorn) sowie dem Land Niedersachsen mit NLWKN werden auch die Drömlings-Gemeinden, die Biosphärenreservatsverwaltung Oebisfelde, weitere örtliche Institutionen und Vereine, die Land- und Forstwirtschaft und die Jägerschaft sowie weitere Partner eingebunden.

In einer anschließenden zweiten Phase sollen dann die Umsetzung und der Aufbau der Naturstation, bei entsprechender Förderung, erfolgen.

Die Naturstation soll die bereits vorhandenen Maßnahmen zur Besucherlenkung mit naturschutzorientierter Wegeführung und erlebnisorientierten Beobachtungsständen sowie akzeptanzfördernden Informationstafeln, Lehrpfaden, Flyern und einer informativen Internetpräsentation vervollständigen. Vielfalt und Potentiale der Region sollen den Menschen bewusstgemacht werden. Im Sinne des MAB-Programms soll ein Beitrag zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung im Zusammenhang mit dem Drömling geleistet werden.

Die Naturstation ist ein weiterer Schritt in bisherigen positiven Entwicklung und bildet einen guten Baustein für die Gebietsentwicklung hin zum länderübergreifenden Biosphärenreservat.

Die Förderung erfolgt aus der Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ des EFRE, welche Projekte fördert, die einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung, zum Schutz und zur Förderung des Natur- und Kulturerbes leisten, die Entwicklung von Natur- und Landschaft und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung beitragen.

Ansprechperson:

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten.

Im Landkreis Gifhorn gibt es 34 Naturschutzgebiete in verschiedenen Größen und Ausprägungen.

Darunter ist die „Bullenkuhle“ westlich der Ortschaft Bokel mit etwa 2,3 ha das kleinste Schutzgebiet. Es besteht hauptsächlich aus einem Erdfall von etwa 130 m Durchmesser und ca. 15 m Tiefe.

Das größte Naturschutzgebiet des Landkreises Gifhorn ist das „Große Moor“. Das ca. 2.720 ha große Gebiet liegt zwischen Sassenburg und Schönewörde. Es handelt sich um ein ehemaliges Hochmoor, das in den vergangenen 200 Jahren durch zahlreiche Eingriffe des Menschen erheblich verändert worden ist.

Alle Naturschutzgebiete des Landkreises Gifhorn finden Sie hier.

Eingriffe in Natur und Landschaft

Die "Eingriffsregelung" (§§ 13 bis 18 des BNatSchG) regelt die Vermeidung, den Ausgleich und/oder den Ersatz von erheblichen Beeinträchtigungen, die durch Bauvorhaben in Natur und Landschaft herbeigeführt werden können.

Hierunter fallen auch private Bauvorhaben, die nach § 35 BauGB im Außenbereich liegen.

Bitte sprechen Sie uns vor Durchführung eines Eingriffs in Natur und Landschaft an.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind gemäß § 26 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft  oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.

In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 BNatSchG und nach weiteren Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck entgegenstehen.

Waldbehörde

Zweck und Ziel der Waldbehörde ist die Sicherung, Förderung und Bewirtschaftung des Waldes unter Berücksichtigung eines angemessenen Ausgleichs zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer.

Wälder sind in vielfältiger Sicht schützenswerte Biotope. Sie haben nicht nur für die forstenden Eigentümer eine Nutzfunktion, sondern dienen der Bevölkerung ebenfalls der Erholung und geben einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen eine Lebensstätte.

Der Waldbehörde obliegt die Prüfung, ob Kahlschläge, Waldumwandlungen oder Erstaufforstungen erfolgen dürfen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Waldbehörde, die allgemeinen Betretungsrechte im Sinne des NWaldLG zu wahren.

Waldumwandlungen

Wald darf nur mit Genehmigung des Landkreises Gifhorn als Waldbehörde in eine andere Nutzungsart (zum Beispiel Landwirtschaft oder Bebauung) umgewandelt werden. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit dem Fällen, Roden oder der sonstigen Beseitigung begonnen wird.

Erstaufforstungen

Erstaufforstungen, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, bedürfen der Genehmigung durch die Waldbehörde. Andere Erstaufforstungen sind der Waldbehörde spätestens zwei Monate vor Ihrer Durchführung anzuzeigen.

Natürlich wild

Maßnahmenprogramm zur Föderung der Artenvielfalt und Biodiversität der Landschaft im Landkreis Gifhorn

"Natürlich wild" - Programmansatz

Das Maßnahmenprogramm „Natürlich wild“ des Landkreises Gifhorn soll einen aktiven Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt und der Biodiversität in der Landschaft leisten.

In der Kulturlandschaft sind Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen, Feld– und Wegraine, Baumreihen oder auch Einzelbäume eine wertvolle Bereicherung. Sie bilden jeweils „Hot-Spots“ der biologischen Vielfalt. Unzählige Tierarten wie Vögel, Insekten, Spinnen und Reptilien finden hier ihren Nahrungs– und Lebensraum.

Das Programm „Natürlich wild“ unterstützt das Engagement von Kommunen, Verbänden, Vereinen und Initiativen bei ihrem Einsatz für die Umwelt.

Wie das funktioniert? Der Landkreis Gifhorn stellt durch das Programm „Natürlich wild“ kostenlos standortheimische Bäume, Sträucher, Obstbäume und regionales Saatgut zur Verfügung. Bei den notwendigen Zäunen beteiligt sich der Landkreis Gifhorn darüber hinaus mit 25 Prozent an den Materialkosten.

Dadurch leistet der Landkreis Gifhorn seinen individuellen Beitrag, um dem aktuell stattfindenden Artenrückgang in der Landschaft und an den Ortsrändern etwas entgegen zu setzen. Es liegt in unserer Hand wichtige Strukturen für Pflanzen und Tiere zu schaffen, ihre Ausbreitung zu gewährleisten und wichtige Trittsteine im großen Mosaik diverser Lebensräume wiederherzustellen und zu erhalten.

„Natürlich Wild“ - Ökologische Bedeutung

Hecken, Feldgehölze, Streuobstwiesen und Baumreihen sind wertvolle Strukturen:

  • Sie beleben und gliedern die Landschaft
  • Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Sie sind Ansitz- und Singwarte für Vögel, bieten Nistmöglichkeit, Deckung und Schutz vor der Witterung und werden von vielen Tieren zur Nahrungssuche und als Winterquartier genutzt
  • Sie vernetzten Biotope und dienen Tieren und Pflanzen als Ausbreitungswege
  • Sie wirken klimaregulierend und als Windschutz
  • Sie bieten Sichtschutz
  • Sie filtern Luftschadstoffe und „schlucken Lärm“
  • Sie verhindern bzw. minimieren Bodenerosion
  • Sie regulieren den Wasserhaushalt, indem sie den Oberflächenabfluss vermindern

Zu den gehölzartigen Strukturen gehören auch die Kraut- und Blütensäume, häufig in Verbindung mit Feld– und Wegrainen, welche einen Übergang von den Kulturflächen zu den Gehölzen bilden. Diese begleitenden Ruderalflächen und Blütensäume unterstützen die Biotopvernetzung.

Viele Heckenbewohner bewegen sich nur im Umkreis von 50 bis 200 Meter ihrer Hecke. Daher können zusätzliche Strukturelemente, wie Lesesteinhaufen, Trockensteinmauern und Totholzhaufen  den ökologischen Wert von den genannten Gehölzstrukturen erhöhen.

Trockenrasen, bestehende Weg– und Feldraine, wertvolle Magerwiesen, Streuwiesen oder sonnige, magere Böschungen, Feucht– und Riedgebiete sowie Brutgebiete für Offenlandarten und Wiesenvögel sind für Hecken– und Gehölzpflanzungen, aufgrund der bestehenden hohen ökologischen Bedeutung, nicht geeignet.

Förderung

Gefördert werden:

  • Pflanzung standortheimischer Bäume und Sträucher als Hecken, Feldgehölze, Baumreihen oder Einzelbaumpflanzung
  • Pflanzung von Obstbaumreihen oder Streuobstwiesen mit Hochstammobstbäumen
  • Anlage dauerhafter Blühflächen oder -säume mit Saatgut aus den regionalen Ursprungsgebieten mit einer Größe von mind. 500 m². Vorhandene Säume mit einer Breite von mind. drei Metern und bei Neuanlage mindestens fünf Metern Breite

Kriterien:

  • Pflanz– und Saatgut kostenlos vom Landkreis Gifhorn
  • Materialkosten der Zäunung (Eichenspaltpfähle und Draht) werden mit 25 % bezuschusst
  • Gefördert werden nur Flächen in der freien Landschaft, am Wegrand und im Ortsumfeld ohne anderweitige Verpflichtung. Das Programm gilt nicht für Privatgärten und Innerortsflächen
  • Pflanzungen erfolgen vorwiegend auf Ackerflächen, aber auf Ackerflächen der Agrarförderung dürfen keine Blühmischungen aufgebracht werden
  • Bei Heckenpflanzungen wird vorab geprüft, dass es nicht zu Biodiversitätsschäden kommt
  • Beachtung von gesetzlich geschützten Flächen
  • Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Pflege und dauerhaften Erhaltung der Gehölze

Hier finden Sie den Flyer zum Maßnahmenprogramm.

Wie funktioniert es?

Reichen Sie das Anmeldeformular mit der Auswahlliste Landschafts- und Obstgehölze bei der Naturschutzbehörde des Landkreises (siehe unten) ein.

Bei der Planung sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Umwelt behilflich. Bei Bedarf erfolgt bei einem gemeinsamen Ortstermin die Abstimmung zur Fläche und der geeigneten Pflanzenauswahl.

Zusammen mit Vereinen, Verbänden und mit der Hilfe jedes Einzelnen können alle die Umwelt schützen, indem sie zahlreiche neue Bäume, Obstbäume und Hecken pflanzen. Helfen Sie mit!

Kontakt und Informationen:

Landkreis Gifhorn

Abteilung 9.1 - Natur- und Landschaftsschutz

Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn

Telefon: 05371 82-753

E-Mail: naturschutz@gifhorn.de

Insektenförderung - Insektenvielfalt

In den letzten Jahren ist bundesweit der dramatische Artenrückgang insbesondere im Zusammenhang mit den Insekten deutlich geworden. Vor dem Hintergrund des zu beobachtenden „Insektensterbens“ hat der Landkreis Gifhorn einen runden Tisch mit im Umweltbereich tätigen Akteuren und Fachleuten einberufen. Gemeinsames Ziel ist es, Möglichkeiten zu finden, wie wir hier im Landkreis Gifhorn unseren Beitrag dazu leisten können, die Situation zu verbessern.

Deutlich geworden ist, dass die Voraussetzungen für mehr Artenreichtum, möglichst viele unterschiedliche natürliche und wilde Lebensraumstrukturen sind. Dies können natürlichere Gartenbereiche, Blühflächen in den Orten oder wildere Feld- und Wegraine in der Landschaft sein.

Wenn jeder im Landkreis einen Beitrag in seinem Bereich zu einer vielfältigeren Ausstattung leistet, kann dies für die Insektenförderung eine große Wirkung entfalten. Daher möchten wir unter dem Motto „Landkreis Gifhorn ...natürlich wild!“ Anregungen und Handlungsmöglichkeiten zur Insektenförderung in Kommunen, Gärten und in der Landschaft aufzeigen.

Auf dem Weg zur mehr Arten- und Insektenvielfalt im Landkreis Gifhorn stehen auch die Kooperationspartner für weitere Informationen zur Verfügung oder können gegebenenfalls bei weiteren Initiativen oder eigenen Projekten unterstützen. 

Private Gärten und Flächen

In Deutschland gibt es rund 17 Millionen Gärten. Hinzu kommen Gründächer, Balkone und Terrassen. Diese können sehr wichtige ökologische Funktionen erfüllen, wenn sie naturnah gestaltet werden. Jeder Einzelne hat es in der Hand, Biotope für Pflanzen und Tiere zu schaffen, ihre Ausbreitung zu gewährleisten und wichtige Trittsteine im großen Mosaik diverser Lebensräume herzustellen bzw. zu erhalten. Wenn jeder in seinem Garten einen Beitrag leistet, kann sich ein enormer Effekt zur Insektenförderung enrfalten.

Wildbienen, Schmetterlinge, Fliegen oder Käfer sind wichtige Bestäuber für 80 Prozent unserer Wild- und Nutzpflanzen. Dank der Bestäubung entstehen Früchte, die neben den Insekten  eine wichtige Nahrungsgrundlage von Vögeln, Fledermäusen und anderen Kleinsäugern und Amphibien sind.

Gartenrequisiten wie Totholzecken, Trockenmauern, offene Sand- und Lehmstellen, heimische fruchttragende Gehölze, eine verwilderte Ecke für Igel & Co, Wasserstellen, Nisthilfen für Insekten und Vögel und nicht gemähte Blühbereiche können mit wenig Aufwand geschaffen werden und sind von nicht zu unterschätzendem Wert für die Artenvielfalt.

So kann schnell ein belebter Garten entstehen, in dem es brummt, raschelt oder zwitschert. Ein Garten, in dem es nach Blüten, Kräutern und Früchten riecht und in dem sich Hummeln, Schmetterlinge, Käfer und Vögel wohlfühlen und Kinder diese entdecken können.

Öffentliche Flächen im Siedlungsraum

Vereinsflächen, Spielplätze, Park- und Grünanlagen rund um Gebäude, Schulhöfe, Kirchengelände, Straßen– und Parkräume sind öffentliche Räume, bei denen häufig schon durch gezielte Maßnahmen in der Gestaltung und Anpassungen in der Pflege schnell Erfolge zu mehr ökologischer Vielfalt erreicht werden können.

Praktische Ansätze für mehr Vielfalt auf öffentlichen Flächen im Siedlungsraum

  • Grünflächen mit heimischen Blühmischungen übersäen. „Eh-da-Flächen“ unter dem Motto …natürlich wild
  • Heimische Bäume, Sträucher, Hecken und Frühblüher pflanzen
  • Begrünung als „Bebuntung“ von Schallschutzwänden, Dächern, Mauern usw.
  • Mahd von Grünflächen gestaffelt, keine Mahd unter Bäumen, Randbereiche und Teilflächen von der Mahd aussparen
  • Erstellen eines Katasters der verfügbaren Restflächen, Keilstücke, Wegränder etc.
  • Fachlich gute Nisthilfen für Fledermäuse, Insekten und Vögel an Gebäuden und Bäumen gemeinschaftlich bauen
  • Insektenfreundliche Beleuchtung an Plätzen und Gebäuden
  • In Orten keine Schotter– oder Steinflächen als Ersatz für Grünflächen (§ 9 NBauO)
  • Gemeinschaftliches Handeln fördern, Aktionstage für mehr Vielfalt initiieren, Kooperationen anregen, Informationen und gute Beispiele kommunizieren

Flächen in der Landschaft

Im letzten Jahrhundert hat sich das Erscheinungsbild der Kulturlandschaft durch einen strukturellen Wandel sehr stark verändert. Daher kommt heute Flächen wie Gemeindewegen und -grundstücken, Weg- und Feldsäumen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen, Stromtrassen sowie Graben- und Gewässerrandstreifen eine besondere Bedeutung zu. Diese liegen wie ein Netz in der Landschaft und bilden für die Artenvielfalt wichtige Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsräume zwischen den wechselnden Ackerkulturen.

Agenda für die Landschaft

  • Anlegen von Streuobstflächen und Pflanzen von Baumreihen  und Hecken an Straßen und Wegen
  • Strukturierung mit Steinhaufen mit   teilweiser Sandüberdeckung und Altholz als Niststätten
  • Randstreifen und Feldraine optimieren durch: Staffelung der Mahd, zum Beispiel alle 2 Jahre; Spätmahd ab 15. Juli oder Ende Februar; zur Aushagerung Oberboden abziehen und Aussaat heimischer Blühmischungen; Schaffung von Offenbodenbereichen; Ausstattung mit Steinhaufen und Altholz; abgepflügte Randstreifen wieder herstellen (Möglichkeit Anwendung zur Kompensation)
  • Verzicht von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen
  • Nutzung von Biodiversitätsberatungen für Landwirte, Realverbände und Feldmarkinteressentschaften
  • Nutzung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für Blühstreifen, Heckenanlagen und Feldvögel

Kooperations- und Ansprechpartner

Folgende Institutionen, Verbände und Stellen stehen für weitere Informationen zur Verfügung und können bei der Umsetzung der aufgezeigten Ansätze, weiteren Initiativen und eigenen Projekten unterstützen:

  • NABU Artenschutzzentrum
  • Landvolk Niedersachsen Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg e.V.
  • KONU
  • Landfrauen
  • LSW Energie GmbH & Co. KG
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • LAVES Bieneninstitut
  • Kreisimker
  • LJN Kreisjägerschaft

Weiterführende Informationen

Hinweis: Gem. § 40 BNatSchG darf in der freien Landschaft nur Saat-/Pflanzgut ausschließlich aus gebietseigener Herkunft ausgebracht werden. Bezugsquellen von zertifiziertem und gebietsspezifischem Regiosaatgut finden sie im Internet unter dem Suchbegriff „Regiosaatgut“

Empfehlung: Kostenlose Infobroschüre des NLWKN Insektenvielfalt in Niedersachsen - und was wir dafür tun können; auch als Kinder- und Schulausgabe Entdecke die unbekannte Welt der Insekten.

Empfehlung: Heimisches Saatgut von heimischen Blütenpflanzen kann auch sehr gut an vorhanden örtlichen Weg- und Feldrainen gesammelt werden, in dem die reifen Samenstände abgestriffen oder abgeschnitten werden.

Hier finden Sie den Flyer zur Förderung der Insektenvielfalt.

Untere Landwirtschaftsbehörde

Der Landkreis Gifhorn nimmt die Funktion der unteren Landwirtschaftsbehörde für das Gebiet des Landkreises wahr.