9.2 Wasserwirtschaft

Der Landkreis Gifhorn nimmt die Funktion der unteren Wasserbehörde für das Gebiet des Landkreises wahr. Zusätzlich ist die untere Wasserbehörde auch die Aufsichtsbehörde für zahlreiche Wasser- und Bodenverbände.

Ziel ist es durch eine nachhaltige Bewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage der Menschen, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als nutzbares Gut zu schützen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben und insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird.