5.2 Leistungen zum Lebensunterhalt
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Die aktuelle Wetterlage bringt hohe Temperaturen mit sich. Im Hitzeknigge des Landkreises Gifhorn finden Sie praktische Tipps, wie Sie gesund durch die Hitze kommen und besonders gefährdete Menschen unterstützen können.
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Kreishaus I
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
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Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
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