Gelände der Flüchtlingsunterkunft Ehra-Lessien erscheint für eine mögliche Nutzung durch die Bundeswehr geeignet

Die Kreisverwaltung nutzt die Liegenschaft seit 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Bild vergrößern: Zu sehen ist ein Bundeswehrsoldat in Uniform. Bild: © filmbildfabrik – stock.adobe.com
Das Verteidigungsministerium setzt die Umwandlung militärisch genutzter Liegenschaften für zivile Zwecke aus. Grund dafür ist der höhere Bedarf an Standorten wegen der geplanten Vergrößerung der Bundeswehr, wie das Ministerium mitteilte.

Am Nachmittag des heutigen Tages ist bei der Kreisverwaltung ein Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums eingegangen. In diesem wird der Kreisverwaltung mitgeteilt, dass der ehemalige Bundeswehrstandort in Ehra-Lessien für eine mögliche künftige Nutzung der Bundeswehr geeignet erscheint. Darüber hinaus darf somit die zuständige Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) keine Liegenschaften dieser Art bis zur endgültigen Prüfung mehr veräußern. Außerdem werden alle Verwertungsbemühungen der im Eigentum des Bundes stehenden Liegenschaft durch die BImA ausgesetzt.

Der Landkreis Gifhorn hatte in der Vergangenheit bereits Gespräche mit der BImA und auch der Landesaufnahmebehörde (LAB) zum möglichen Erwerb der Liegenschaft geführt.

Ziel des Landkreises Gifhorn ist nach wie vor die Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen des Unterbringungskonzeptes des Landkreises Gifhorn und im Rahmen eines Zukunftskonzeptes die mögliche Inanspruchnahme der derzeit nicht genutzten Gebäude als Evakuierungskapazitäten für den Katastrophenschutz.

Dieses Konzept wurde bereits eng mit der Gemeinde Ehra-Lessien abgestimmt und mit der BImA und mit dem Niedersächsischen Innenministerium besprochen und vorgestellt. Die Gespräche waren jedoch noch nicht abschließend und führten noch zu keinem Ergebnis.

So wird die Wohnanlage Ehra-Lessien aktuell genutzt

Die Kreisverwaltung nutzt die Liegenschaft seit 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen. Aktuell sind in der Wohnanlage Ehra-Lessien 242 Asylbewerberinnen und Asylbewerber untergebracht. Darüber hinaus befinden sich temporär 89 Vertriebene aus der Ukraine in der Liegenschaft.

Neben dem Gifhorner Clausmoorhof ist die Wohnanlage in Ehra-Lessien die größte Wohnanlage und somit ein wichtiger Bestandteil im Rahmen des Unterbringungskonzeptes. Zwischen dem Landkreis Gifhorn und der LAB besteht ein Untermietvertrag zur Nutzung. Nach dem Rückzug der LAB war beabsichtigt, dass der Landkreis Gifhorn Hauptmieter wird.

Was die Prüfung der Liegenschaft durch das Bundesverteidigungsministerium nun im Einzelnen für den Landkreis Gifhorn bedeutet, muss nun in Gesprächen mit der BImA und dem Bundesverteidigungsministerium geklärt werden.

So plant der Landkreis die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026 wurde für das Land Niedersachsen ein neues Gesamtverteilkontingent in Höhe von 7.200 Personen festgesetzt. Grundlage für diese Festsetzung sind sowohl die aktuelle Zugangslage als auch Prognosen über die zu erwartenden Zugänge in den kommenden Monaten. Das Kontingent umfasst sämtliche Personengruppen, die im Rahmen der landesweiten Verteilung berücksichtigt werden. Bestehende Über- oder Unterquoten aus dem vorherigen Verteilzeitraum werden in das neue Kontingent überführt.

Für den Landkreis Gifhorn ergibt sich daraus eine Aufnahmeverpflichtung von insgesamt 320 Personen. Diese setzt sich zusammen aus einer neuen Quote von 172 Personen sowie einer Restquote von 148 Personen aus dem vorherigen Zeitraum.

Der Landkreis Gifhorn begegnet dieser Verpflichtung mit einer vorausschauenden Planung und setzt dabei auf das etablierte Unterbringungskonzept, das sowohl zentrale Wohnanlagen als auch dezentrale Wohnungen umfasst. Hierdurch kann der Landkreis Gifhorn jederzeit auf die dynamische Entwicklung angemessen reagieren.

Grundsätzlich erfolgt die Kostenerstattung des Landes auf Basis einer jährlichen Kostenabgeltungspauschale je Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

28.10.2025