Wohnberechtigungsschein

Sie wollen eine Wohnung vom Staat bekommen?
Dann brauchen Sie einen Wohnberechtigungs-Schein.
Der Wohnberechtigungs-Schein ist ein Papier.
Sie müssen einen Antrag für den Wohnberechtigungs-Schein machen.
Dann prüft der Staat:
Können Sie die Wohnung bekommen?
Sie können den Antrag per Post schicken.
Oder Sie können den Antrag per E-Mail schicken.

Wer ist für was zuständig?
Das müssen Sie so beachten:

Sie wohnen in der Stadt Gifhorn?
Dann ist die Stadt Gifhorn für Sie zuständig.
Das gilt auch für:
- Wilsche
- Winkel
- Kästorf
- Neubokel
- Gamsen.

Sie wohnen im Landkreis Gifhorn.
Aber Sie wohnen nicht in der Stadt Gifhorn?
Dann ist der Landkreis Gifhorn für die Bearbeitung zuständig.

Sie wollen mehr Infos?
Dann können Sie auf unser Service-Portal gehen.
Dort können Sie auch den Antrag herunterladen.