Gedenkveranstaltung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft: Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Landkreises Gifhorn
Das Gericht ist der Argumentation des Landkreises Gifhorn gefolgt, dass die Anrufung des Gerichts schlichtweg willkürlich erfolgte.
Erster Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Der Landkreis Gifhorn hatte der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bereits im Vorfeld positiv signalisiert, dass die Gedenkveranstaltung am 12. April 2026 im Clara-Schumann-Saal in der Kreismusikschule stattfinden konnte. Ungeachtet dessen hatte die Deutsch-Israelische Gesellschaft sowohl ein Eilverfahren als auch ein Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingeleitet.
Beide Verfahren wurden zwischenzeitlich von beiden Verfahrensparteien für erledigt erklärt. In der nachfolgenden Kostenentscheidung hat das Gericht der Deutsch-Israelischen Gesellschaft die Kosten des Verfahrens auferlegt und attestiert, dass die Beschreitung des Rechtswegs nicht erforderlich war. Es ist damit der Argumentation des Landkreises Gifhorn gefolgt, dass die Anrufung des Gerichts schlichtweg willkürlich erfolgte.
„Das Verwaltungsgericht hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt. Der Landkreis Gifhorn hat zu keinem Zeitpunkt die Durchführung der Gedenkveranstaltung verhindert oder untersagt“, erklärt Dominik Meyer zu Schlochtern. „Vor diesem Hintergrund war die gerichtliche Anrufung aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“ Der Landkreis Gifhorn bekennt sich ausdrücklich zur Erinnerungskultur sowie zum Schutz des friedlichen und demokratischen Austauschs.