Landrat Philipp Raulfs begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur A39
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die erneute Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Planfeststellung für den 7. Bauabschnitt der A 39 zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien abgewiesen.
Philipp Raulfs, Landrat des Landkreises Gifhorn, begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
„Endlich kann es weitergehen mit dem Bau der A39!
Unser Landkreis braucht den Lückenschluss, um sich wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Unternehmen, Märkte und Zulieferbetriebe können so noch besser miteinander verbunden werden. Wir müssen als Staat zeigen, dass wir große infrastrukturelle Projekte auch umsetzen können. Auch deshalb ist die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts so wichtig – für unseren Landkreis Gifhorn und weit darüber hinaus. Unabhängig vom heutigen Urteil müssen die Hinweise zum Natur- und Artenschutz weiter ernstgenommen werden und einfließen.“
Die planfestgestellte Teilstrecke der A 39 reicht von der Anschlussstelle Weyhausen bis zur Anschlussstelle Ehra.
Mehr Informationen zur Entscheidung finden Sie auf https://www.bverwg.de.