Online-Dienstleistungen ausschließlich über offizielle Behördenportale nutzen

Der Landkreis Gifhorn und seine Mitgliedskommunen weisen darauf hin, dass digitale Verwaltungsdienstleistungen, speziell im Bereich des Gewerbe- und Zulassungswesens, ausschließlich über die offiziellen Internetseiten des Landkreises sowie der jeweiligen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden in Anspruch genommen werden sollten.

Hintergrund dieser gemeinsamen Information ist die zunehmende Zahl privater Anbieter im Internet, die Verwaltungsleistungen als sogenannte „Vermittlungsdienste“ anbieten. Diese treten häufig als zwischengeschaltete Dienstleister auf und ermöglichen beispielsweise die Anmeldung eines Gewerbes oder die Durchführung von Kfz-Zulassungen gegen zusätzliche Gebühren.

In letzter Zeit beobachtet der Landkreis Gifhorn vermehrt, dass Bürgerinnen und Bürger auf externe Internetseiten gelangen, die behördliche Leistungen vermitteln und dafür zusätzliche Kosten erheben. Diese Angebote sind nicht Teil der öffentlichen Verwaltung und führen in vielen Fällen zu unnötigen Mehrkosten, Verzögerungen oder Missverständnissen. Die offiziellen Online-Dienste der kommunalen Verwaltung sind hingegen transparent, sicher und in der Regel kostengünstiger, da lediglich die gesetzlich festgelegten Gebühren anfallen. Zudem wird sichergestellt, dass alle Anträge direkt bei der zuständigen Behörde eingehen und ohne Verzögerung bearbeitet werden. Private Drittanbieter verlangen häufig Servicegebühren, ohne dass diese einen zusätzlichen Mehrwert für die Antragsteller bieten. In Einzelfällen kann es sogar zu Doppelzahlungen oder fehlerhaften Angaben kommen, was eine erneute Antragstellung erforderlich macht und den Verwaltungsprozess verzögert.

Die Verwaltungen im Landkreis Gifhorn empfehlen daher ausdrücklich:

• Nutzen Sie Online-Dienstleistungen ausschließlich über die offiziellen Webseiten Ihrer zuständigen Kommune oder des Landkreises Gifhorn.

• Prüfen Sie Internetseiten sorgfältig, insbesondere bei kostenpflichtigen Angeboten im Bereich Gewerbe oder Kfz-Zulassung.

• Achten Sie auf klare behördliche Kennzeichnungen und offizielle Domains, zum Beispiel „.de“-Domains mit kommunalem Bezug.

• Wenden Sie sich im Zweifel direkt an die zuständige Behörde.

Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen, sicheren und transparenten Zugang zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Dafür stehen unsere offiziellen Online-Portale jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie den Zugang zu den offiziellen Online-Diensten finden Interessierte auf den Websites des Landkreises Gifhorn (www.landkreis-gifhorn.de; https://openrathaus.gifhorn.de) sowie der jeweiligen Städte und Gemeinden.

10.07.2026