Sport
Der Landkreis Gifhorn nimmt verschiedene Aufgaben rund um das Thema Sport wahr und trägt somit zur Sportförderung im Kreisgebiet bei.
Dazu gehören beispielsweise:
- finanzielle Unterstützung in Form von Übungsleitendenzuschüssen
- Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund sowie Erteilung von Zuschüssen
- Beauftragung der Sportgeräteprüfung
- Bestellung der Urkunden für die Bundesjugendspiele
- Teilhabeprojekte für eine gleichberechtigte Zugänglichkeit zu Sport und Bewegung im Landkreis Gifhorn
- Sportstättenförderung des Landkreises Gifhorn
- bewegungsfreundliche Gestaltung der landkreiseigenen Schulhofflächen
Sporthallen- und Sportanlagennutzung
Die Sporthallen und Sportanlagen können auf Antrag innerhalb der Oster-, Sommer- und Herbstferien von Vereinen genutzt werden. Die Bearbeitung der Anträge liegt beim Fachbereich 6 - Schule und Sport.
Nicole Merten: Detailseite
Abteilung 6.1 - Finanzen, Ausstattung und Digitalisierung
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-405
- Fax: 05371 82-466
- E-Mail: nicole.merten@landkreis-gifhorn.de
Sportstättenförderung
Der Landkreis Gifhorn macht sich stark für eine sport- und bewegungsorientierte Gesellschaft, in der eine lebendige und aktive Sportlandschaft einen wesentlichen Beitrag leisten soll. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten des Landkreises Gifhorn“ regelt daher eine finanzielle Förderung von Baumaßnahmen, die die Aufrechterhaltung und Ausweitung von sportlichen und bewegungsorientierten Aktivitäten der Gesellschaft als Ziel haben.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Mitteln wird durch diese Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sportstätten des Landkreises Gifhorn nicht begründet. Ein Zuschuss kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden.
Durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Gifhorn vom 11.06.2025 zur Vorlage Nr. 0528/XX.WP-001 sind ab dem Förderjahr 2026 ausschließlich investive Sportstättenbaumaßnahmen durch den Landkreis förderfähig, laufende Maßnahmen im Rahmen der Instandhaltung sowie die Beschaffung von Sportgeräten hingegen nicht.
Antragsberechtigt sind weiterhin Sportvereine/ -verbände mit Sitz im Landkreis Gifhorn, anerkannter Gemeinnützigkeit sowie Mitgliedschaft im KreisSportBund Gifhorn e.V. bzw. LandesSportBund Niedersachsen e.V. und Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse des Landkreises Gifhorn.
Das Antragsverfahren sowie die Abrechnung und Schlussverwendung laufen künftig vollständig über das Service-Portal des Landkreises Gifhorn. Sobald das Verfahren dort freigegeben ist, wird der Link an dieser Stelle zur Verfügung gestellt.
Um im Zeitraum dieser Umstellung des Verfahrens das Stellen von Anträgen zu ermöglichen, wird der Förderantrag für das Förderjahr 2027 im Frühjahr 2026 bei Notwendigkeit an dieser Stelle in analoger Form zur Verfügung gestellt.
Die Antragsfrist bildet im Sinne einer Ausschlussfrist jeweils der 15.09. des Vorjahres der Förderung.
Das Verfahren für bereits bewilligte Maßnahmen bis zum Förderjahr 2026:
Nach Abschluss der Fördermaßnahme ist der Auszahlungsantrag beim Landkreis Gifhorn als Bewilligungsbehörde einzureichen. Weiterhin ist nach Erhalt der geprüften Fördermittel der Verwendungsnachweis nebst Anlage einzureichen.
Wiebke Ackermann: Detailseite
Abteilung 6.2 - Planung, Beratung und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
- Telefon: 05371 82-465
- E-Mail: wiebke.ackermann@landkreis-gifhorn.de